Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Wintersemester 2010/2011 (Zulassungszahlenverordnung 2010/2011)
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Wintersemester 2010/2011 (Zulassungszahlenverordnung 2010/2011)

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Wintersemester 2010/2011 (Zulassungszahlenverordnung 2010/2011) Vom 7. Juli 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2010 bis 28.02.2011
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Aufgrund der
Artikel 2
bis
4
und
Artikel 6 Absatz 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), die durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31) geändert worden sind, wird verordnet:
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Wintersemester 2010/2011 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.
(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).
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§ 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2010/2011 nach den Vorschriften der
Kapazitätsverordnung
wie folgt festgesetzt:
1.

An der Universität Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Diplom/Jur. Staatsexamen 2. Fach Pflegewissenschaft
Psychologie 0 0
Rechtswissenschaft 248
Betriebswirtschaftslehre¹) 0
Wirtschaftswissenschaft¹) 0
Biologie¹) 0
Geowissenschaften¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Erziehungswissenschaft/Weiterbildung¹) 0
Erziehungswissenschaft/Behindertenpädagogik¹) 0
Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik ¹) 0
Pflegewissenschaft¹) 0
Berufspädagogik GTW¹) 0
Produktionstechnik¹) 0
Wirtschaftsingenieurwesen¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Technomathematik¹) 0
Informatik¹) 0
Elektrotechnik¹) 0
b)
in den Studiengängen „Lehramt an öffentlichen Schulen“ sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang „Pflegewissenschaft“ (Lehramt)
Lehramt an öffentlichen Schulen 2. Fach Pflegewissenschaft
Sonderpädagogische Fachrichtung¹) 0 0
Biologie¹) 0 0
Geographie¹) 0
Deutsch¹) 0 0
Sport¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Pflegewissenschaft
a) (Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)¹) 0
b) (Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)¹) 0
Berufspädagogik Elektrotechnik¹) 0
Berufspädagogik Metalltechnik¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Geschichte¹) 0
Politikwissenschaft¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Englisch¹) 0
Französisch, Spanisch¹) 0
Arbeitslehre¹) 0
c)
in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs
Hauptfach Nebenfach
Germanistik ¹) 0 0
Kulturwissenschaft ¹) 0 0
Kunstwissenschaft ¹) 0 0
Geschichte ¹) 0
Hauptfach Nebenfach
Musikwissenschaft ¹) 0
Philosophie ¹) 0 0
Religionswissenschaft ¹) 0 0
Anglistik/Amerikanistik ¹) 0 0
Romanistik ¹) 0 0
Linguistik ¹) 0 0
Arbeitswissenschaft ¹) 0
Gesundheitswissenschaft ¹) 0
Soziologie ¹) 0 0
Erziehungswissenschaft ¹) 0
d)
in den Bachelorstudiengängen
Vollfach Hauptfach Nebenfach
Digitale Medien 40
Betriebswirtschaftslehre 225
Wirtschaftswissenschaften 73 12
Wirtschaftsingenieurwesen 148
Politikwissenschaften 111 26 11
Comparative and European Law 18
Rechtswissenschaften 13
Gender Studies 6
Biologie 88 30 7
Kulturwissenschaft 77 12
Kunstwissenschaft 34 10
Germanistik/Deutsch 70 7
Germanistik/Deutsch (FBW) 16
Sport 0
Psychologie 150
Public Health/Gesundheitswissenschaften 82 26 6
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.
Abkürzungen: VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach
e)
in den Masterstudiengängen
Biologie (Gy B) 4
International Studies in Aquatic and Tropical Ecology 20
Marine Biology 20
Marine Microbiology 20
Elementarmathematik (Gru / Sek) 22
Politikwissenschaft 33
Politikwissenschaft (Gy B) 3
Betriebswirtschaftslehre 31
Global Governance and Social Theory 10
Modern Global History 10
Comparative and European Law 10
Sozialpolitik 31
Medienkultur 24
Kunstwissenschaften / Kunstpädagogik (Gy B) 8
Kunst- und Kulturvermittlung 20
Transkulturelle Studien 23
Germanistik/Deutsch 23
Germanistik/Deutsch (Gy B / Sek / Gru) 34
Public Health/Pflegewissenschaften 41
Wirtschaftspsychologie 38
Klinische Psychologie 69
Erziehungswissenschaften 60
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education dreimal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.
Abkürzungen: Gru = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule; Sek = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Sekundarschule; Gy A = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach A gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist; Gy B = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist.
f)
in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können
Elementarmathematik 21
Sachbildung 17
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.
2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

a)
in den Diplomstudiengängen:
Freie Kunst 20
Integriertes Design Diplom²) 0
Künstlerische Ausbildung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 0
Gesang 0
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 0
Alte Musik, Gesang 0
Komposition 0
Künstlerische Ausbildung - Zusatzstudium:
Instrumentales Hauptfach 10
Gesang 1
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 2
Komposition 1
Musikerziehung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 0
Gesang 0
Jazz 0
Elementare Musikpädagogik 0
Musikerziehung - Zusatzstudium
Instrumentales Hauptfach, Gesang 1
Jazz 1
Elementare Musikpädagogik 1
Musiktheorie, Hörerziehung 2
Kirchenmusik B
Evangelische Kirchenmusik 0
Katholische Kirchenmusik 0
Kirchenmusik A -Ausbildung
Evangelische und katholische
Kirchenmusik 4
b)
im Bachelor of Music - Künstlerische Ausbildung
Orchesterinstrumente 11
Instrumental 4
Gesang 3
Alte Musik Instrumental 9
Alte Musik Gesang 1
Jazz 3
Komposition 1
c)
im Bachelor of Music - Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung:
Orchesterinstrumente 8
Instrumental 4
Gesang 1
Jazz 2
Elementare Musikpädagogik 2
Musiktheorie 1
d)
im Bachelor of Music - Kirchenmusik:
Kirchenmusik evangelisch und katholisch 3
e) im Bachelor Integriertes Design 59
f) im Bachelor Digitale Medien 10
g) im Master Digitale Medien 10
h) im Master of Music Orchesterakademie 5
3.

An der Hochschule Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
IS Steuer- und Wirtschaftsrecht 0
davon mit dem Studienschwerpunkt
- Steuerrecht 0
- Wirtschaftsrecht 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
Bauingenieurwesen 74
IS Fachjournalistik (ISFJ) 46
IS Umwelttechnik (ISU) 28
IS Politikmanagement (ISPM) 41
Energietechnik 41
davon in der Studienrichtung
- Thermische Energietechnik 20
- Elektrische Energietechnik 21
Informationstechnische Systeme³) 0
IS Mikro- und Opto-Systemtechnik³) 0
IS Imaging Physics³) 0
IS Medieninformatik 53
IS Digitale Medien 20
Mechanical Engineering 72
Global Industrial Management³) 0
IS Shipping and Chartering 31
ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV) 57
IS Global Management (ISGM), 43
davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten
- Spanisch 22
- Portugiesisch 7
- Indonesisch 7
- Englisch 7
IS Tourismusmanagement (ISTM) 58
IS Volkswirtschaft (ISVW) 51
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 46
Schiffbau und Meerestechnik 16
IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO) 10
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 24
IS Bionik 26
Soziale Arbeit 128
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF) 40
Betriebswirtschaft (BW) 79
European Finance and Accounting/ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA) 38
Betriebswirtschaft/ Internationales Management (BIM) 42
Management im Handel (MiH) 34
Angewandte Wirtschaftssprachen
und Internationale Unternehmensführung (AWS), 96
davon in der Studienrichtung
- Chinesisch 48
- Japanisch 25
- Arabisch 23
c)
in den Masterstudiengängen
Angewandte und technische Informatik³) 0
IS Digitale Medien 12
International Studies in Economics and
Business Administration (ISEB) 28
IS Technische und angewandte Biologie 7
Bionik/Lokomotion in Fluiden 20
Business Management 19
International Studies of Leisure and Tourism 28
(IS - Internationaler Studiengang, ES - Europäischer Studiengang)
4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
Betriebswirtschaftslehre ⁴) 0
Transportwesen/Logistik ⁴) 0
Informatik/Wirtschaftsinformatik ⁴) 0
Lebensmitteltechnologie ⁴) 0
Lebensmittelwirtschaft ⁴) 0
Versorgungs- und Anlagenbetriebstechnik ⁴) 0
Schiffsbetriebstechnik ⁴) 0
Produktionstechnologie ⁴) 0
Medizintechnik⁴) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
Betriebswirtschaftslehre 56
Cruise Industry Management 20
International Cruise Industry Management 20
Transportwesen / Logistik 108
Digitale Medien 15
Maritime Technologien 80
c)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 15
Bioanalytik ⁴) 0
(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.
(4) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

¹)
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¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
²)
Auslaufende Studienrichtung
³)
Auslaufende Studiengänge
³)
Auslaufende Studiengänge
³)
Auslaufende Studiengänge
³)
Auslaufende Studiengänge
³)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
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§ 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2010/2011 bis zum 15. Juni 2010 und zum Sommersemester 2011 bis zum 15. Dezember 2010 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.
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§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Wintersemesters 2010/2011 außer Kraft.
Bremen, den 7. Juli 2010
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
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