Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation

Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation Vom 9. September 1993
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Gemäß

§ 10 der Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung

vom 28. November 1961 (SaBremR 7100 - c - 4) gebe ich bekannt, daß ich aufgrund der

§§ 6

und
12 der vorgenannten Verordnung
den Technischen Überwachungs-Verein Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation im Sinne des § 14 Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes anerkannt habe.
Der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. führt nach

§ 7 der Verordnung

im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen die Prüfung an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes durch.
Entsprechend

§ 9 der Verordnung

wird angeordnet, daß der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben und seiner amtlich anerkannten Sachverständigen bei ihren Prüfungen folgende Siegel und Stempel zu führen haben:
Die Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Norddeutschland e. V. als technische Überwachungsorganisation vom 20. Februar 1962 (SaBremR 7100 - c - 5), geändert durch Bekanntmachung vom 26. März 1965 (Brem.GBI.S. 74), wird hiermit aufgehoben.
Bremen, den 9. September 1993
Der Senator für Arbeit und Frauen
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