Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2010

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2010 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

Freiwillige Mitglieder

1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamte90,00 €

B.

Pflichtmitglieder

1.Angestellte, Beamtea)205,00 €
oderb)260,00 €,
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
2.Sonstige Pflichtmitglieder
a)490,00 €
und zusätzlich
b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bei 10 Beschäftigten50,00 €je Beschäftigten
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten15,00 €bis maximal 30 Beschäftigte
Beschlossen am 17. November 2009 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 16. Februar 2010
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2009 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2010 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 1. März 2010
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 9. März 2010
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa – Aufsichtsbehörde –
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