Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009
DE - Landesrecht Bremen

Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss der „Entsorgungsbetriebe Bremerhaven“ Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden vom 3. September 2001 (Brem.GBl. S. 287), sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89), hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
a)
Der Entsorgungsbetriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2009 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Entsorgungsbetriebs-Ortsgesetzes fest.
b)
Der Entsorgungsbetriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2009 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Entsorgungsbetriebsortsgesetzes, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 1 173 857,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlage 1:Bilanz zum 31.12.2009
Anlage 2:Gewinn- und Verlustrechnung 2009
Anlage 3:Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009
Pletz Stadtrat Vorsitzender des Entsorgungsbetriebsausschusses
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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