Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

Freiwillige Mitglieder

1. Selbstständige150,00 €
2. Angestellte, Beamte90,00 €

B.

Pflichtmitglieder

1. Angestellte, Beamte odera)205,00€
b)260,00€,
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
2. Sonstige Pflichtmitglieder
a) und zusätzlich490,00 €
b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bei 10 Beschäftigten50,00 € je Beschäftigten
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten15,00 € bis maximal
30 Beschäftigte
Beschlossen am 14. November 2011 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 9. Dezember 2011
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2011 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2012 werden nach § 17 Absatz 4 BremlngG und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 20. Dezember 2011
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 17. Januar 2012
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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