Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2012 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A.
Freiwillige Mitglieder
1. Selbstständige | 150,00 € |
2. Angestellte, Beamte | 90,00 € |
B.
Pflichtmitglieder
1. Angestellte, Beamte oder | a) | 205,00€ | ||
b) | 260,00€, | |||
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen oder | ||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | ||||
2. Sonstige Pflichtmitglieder | ||||
a) und zusätzlich | 490,00 € | |||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | |||
bei 1 bei 10 Beschäftigten | 50,00 € je Beschäftigten | |||
sowie | ||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € bis maximal | |||
30 Beschäftigte |
Beschlossen am 14. November 2011 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der
§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG
.
Ausgefertigt am 9. Dezember 2011
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2011 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2012 werden nach § 17 Absatz 4 BremlngG und
§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen
genehmigt.
Bremen, den 20. Dezember 2011
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 17. Januar 2012
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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