Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2013

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2013 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. Freiwillige Mitglieder
1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamte90,00 €
B. Pflichtmitglieder
1.Angestellte, Beamtea) 205,00 €
oderb) 260,00 €,
wenn sie in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
2.Sonstige Pflichtmitglieder
a) 490,00 €
und zusätzlich
b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bis 10 Beschäftigten50,00 € je Beschäftigten
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten15,00 € bis maximal 30 Beschäftigte
Beschlossen am 13. November 2012 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 29. Januar 2013
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 13. November beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2013 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 21. Februar 2013
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 27. Februar 2013
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde -
Markierungen
Leseansicht