Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2015 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A.Freiwillige Mitglieder
1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamte90,00 €
B.Pflichtmitglieder
1.Angestellte, Beamte205,00 €
oder260,00 €
wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.
2.Sonstige Pflichtmitglieder
a) 490,00 €
und zusätzlich
b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bis 10 Beschäftigten(je Beschäftigten) 50,00 €
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte)15,00 €
Beschlossen am 18. November 2014 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 12. Dezember 2014
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 18. November 2014 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2014 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 19. Februar 2015
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 23. Februar 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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