Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

für das Jahr 2016

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2016 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A.
Freiwillige Mitglieder
1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamte90,00 €
B.
Pflichtmitglieder
1.Angestellte, Beamte220,00 €
oder280,00 €
wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.
2.Sonstige Pflichtmitglieder
a) 525,00 €
und zusätzlich
b)
nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bis 10 Beschäftigten(je Beschäftigten) 50,00 €
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte) 15,00 €
Beschlossen am 24. November 2015 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 22. Februar 2016
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 24. November 2015 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2016 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 4. Mai 2016
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 13. Mai 2016
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Aufsichtsbehörde -
Markierungen
Leseansicht