Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2017 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte90,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.
Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner
1.Selbstständige525,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)220,00 €
3.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)280,00 €
2.
Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure
1.Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen280,00 €
2.Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure400,00 €
3.Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure525,00 €
Und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:
-bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten50,00 €
-sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)15,00 €
Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.
Weitere Pflichtmitglieder
1.Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit525,00 €
2.Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure525,00 €
Beschlossen am 22. November 2016 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4

und
22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG
.
Ausgefertigt am 29. Juni 2017
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 22. November 2016 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2017 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 27. Juli 2017
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 1. August 2017
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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