Widerruf der Feststellung des Dualen Systems der ELS GmbH gemäß § 6 Absatz 6 der Verpackungsverordnung
DE - Landesrecht Bremen

Widerruf der Feststellung des Dualen Systems der ELS GmbH gemäß § 6 Absatz 6 der Verpackungsverordnung

Widerruf der Feststellung des Dualen Systems der ELS GmbH gemäß § 6 Absatz 6 der Verpackungsverordnung

Widerruf der Feststellung des Dualen Systems der ELS GmbH gemäß § 6 Absatz 6 der Verpackungsverordnung

Gemäß § 6 Absatz 6 Satz 1 und Satz 4 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998, zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2745) ergeht folgender

Bescheid

1.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen widerruft die
Feststellung vom 23. Juni 2014
für die Europäische LizenzierungsSysteme GmbH (ELS) als Duales System für das Gebiet des Landes Bremen mit Wirkung zum 1. Juli 2018.
2.
Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
3.
Der verfügende Teil des Widerrufsbescheides wird gemäß § 6 Absatz 6 Satz 2 VerpackV öffentlich bekannt gegeben. Dieser Bescheid mit Begründung kann für die Dauer eines Monats nach Bekanntgabe beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dienstgebäude Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen, Raum A 224, von Montag - Donnerstag in der Zeit von 9.30 – 16.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 9.30 – 13.00 Uhr, eingesehen werden.
4.
Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird durch gesonderten Gebührenbescheid erhoben.
Bremen, den 4. Juli 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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