Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2018 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.Selbstständige150,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte90,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.
Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner
1.Selbstständige525,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)220,00 €
3.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)280,00 €
2.
Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure
1.Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen280,00 €
2.Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure400,00 €
3.Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure525,00 €
und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:
-bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten50,00 €
-sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)15,00 €
Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.
Weitere Pflichtmitglieder
1.Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit525,00 €
2.Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure525,00 €
Beschlossen am 21. November 2017 von der Kammerversammlung der Ingenieur-kammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 21. März 2018
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 22. November 2016 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2018 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 27. April 2018
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 3. Mai 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Aufsichtsbehörde –
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