Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche Vom 15. Juni 1981
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat verkündet hiermit das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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§ 1
Dem Kirchenbezirk Niedersachsen-West der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und den ihm angehörenden Gemeinden Bethlehem-Gemeinde in Bremen und St.-Andreas-Gemeinde in Bremerhaven werden die Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen verliehen.
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§ 2
Änderungen der Verfassungen sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
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§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 15. Juni 1981
Der Senat
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