Verordnung über die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen

Verordnung über die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen Vom 4. Juli 1996
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 04.02.2015 (Brem.GBl. S. 93)
Aufgrund des

§ 26 Abs. 3

, des

§ 33

, des

§ 38 Abs. 5

und der

§§ 45

und
49
in Verbindung mit

§ 67 des Bremischen Schulgesetzes

vom 20. Dezember 1994 (Brem.GBl. S. 327, 1995 S. 129 - 223-a-5) wird verordnet:
Inhaltsübersicht:
§ 1Allgemeines
§ 2Aufgaben und Ziele
§ 3 Dauer, Organisation und Inhalt der Ausbildung
§ 4Unterrichtsfächer und Stundentafeln
§ 5Personenkreis
§ 6Betriebspraktika
§ 7Prüfung
§ 8Änderung der Zuerkennungsverordnung
§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 1 Allgemeines

Die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß besteht aus der Grundstufe und der Fachstufe. Wird der Grundstufe eine ausbildungsvorbereitende Jahrgangsstufe als Berufseingangsstufe vorangestellt, bilden sie gemeinsam den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangsstufe/Berufsfachschule. Das erste Jahr gilt als Bestandteil der Grundstufe.

§ 2 Aufgaben und Ziele

(1) Die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß bildet in anerkannten Ausbildungsberufen aus.
(2) Die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß vermittelt eine berufliche Grundbildung und eine berufliche Fachbildung nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf erlassenen Ausbildungsverordnung und erweitert die allgemeine Bildung. Sie soll die für die spätere Berufsausübung benötigten Qualifikationen vermitteln. Die Qualifikationen beinhalten eine Berufsfähigkeit, die Fachkompetenz mit Sozial- und Humankompetenz verbindet. Dabei sind die zukünftigen Anforderungen des Europäischen Binnenmarktes zu berücksichtigen.
(3) Im ersten Jahr der Berufseingangsstufe/ Berufsfachschule wird auf eine Ausbildung vorbereitet, in dem die allgemeine Bildung und die Grundfertigkeiten gesichert und ergänzt werden und mit der beruflichen Grundbildung begonnen wird. Im zweiten Jahr soll die Fähigkeit zu einer weiteren fachlichen Qualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ebenso vermittelt werden, wie ein Bildungsstand, der den Hauptschulabschluß oder erweiterten Hauptschulabschluß einschließt. Am Ende der Grundstufe sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf fortzusetzen.

§ 3 Dauer, Organisation und Inhalt der Ausbildung

(1) Die Grundstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß dauert ein Jahr. Sie dauert zwei Jahre, wenn sie als Berufseingangsstufe/Berufsfachschule gestaltet ist. Zu Beginn der Berufseingangsstufe/Berufsfachschule kann eine Berufsorientierungsphase in verschiedenen Berufsfeldern durchgeführt werden.
(2) Die Dauer der Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß richtet sich nach der in der Ausbildungsverordnung für den jeweiligen Ausbildungsberuf vorgesehenen Ausbildungszeit. Sie kann bei vorliegen besonderer Gründe durch Beschluß der Klassenkonferenz für einzelne Schülerinnen oder Schüler um ein halbes, höchstens um ein Jahr verlängert werden. Die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß knüpft an die bis dahin vermittelten Ausbildungsinhalte der Grundstufe an.
(3) Die wöchentliche Unterrichtszeit soll für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Berufseingangsstufe/ Berufsfachschule 32 Stunden nicht überschreiten. In der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß darf die Unterrichtszeit 40 Stunden nicht überschreiten.
(4) Die fachpraktische Ausbildung in der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß richtet sich nach der für den jeweiligen Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsverordnung. Die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Anteile entsprechen vom Umfang und Inhalt dem für den jeweiligen Ausbildungsberuf festgelegten Berufsschulunterricht.

§ 4 Unterrichtsfächer und Stundentafeln

(1) Dem Unterricht liegen die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Stundentafeln zugrunde. Die Stundentafeln weisen einen Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich aus. Der Unterricht im Wahlpflichtbereich und im Wahlbereich stützt, vertieft und ergänzt die Ausbildung. In der Berufsorientierungsphase kann der Unterricht ausschließlich im berufsfeldbezogenen fachpraktischen Lernbereich durchgeführt werden.
(2) In jedem einzelnen in der Stundentafel ausgewiesenen Fach sind Noten zu erteilen. Die Ausweisung mehrerer Fächer mit einer Gesamtstundenzahl soll fächerübergreifenden Unterricht unterstützen. Zu fächerübergreifenden Unterrichtsthemen können die jeweiligen Fächer auch mit unterschiedlichen Stundenanteilen herangezogen werden. Über die Festsetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Lehrplanes.
(3) Die ausgewiesenen Unterrichtsstunden sind auf 45 Minuten ausgerichtet. Wird die Dauer der Unterrichtsstunden geändert, sind die Stunden entsprechend umzurechnen.
(4) Die im Wahlbereich ausgewiesenen besonderen Fördermaßnahmen werden im Rahmen der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel durchgeführt. Fördermaßnahmen können sein:
1.
zusätzlicher Unterricht in Fächern der Stundentafel;
2.
zusätzlicher Unterricht in einer Fremdsprache;
3.
außerunterrichtliche Maßnahmen mit sozialpädagogischer Ausrichtung;
4.
andere von der Schule beschlossene Maßnahmen.
(5) Zur Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache kann im Rahmen der im berufsfeldübergreifenden Lernbereich ausgewiesenen Gesamtstundenzahl für einen bestimmten Zeitraum verstärkt Unterricht in der deutschen Sprache (Umgangs- und Fachsprache) angeboten werden. Darüberhinaus sind zusätzliche Fördermaßnahmen im Rahmen der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel durchzuführen. Die verschiedenen Formen der Förderangebote sind durch die Schulkonferenz festzulegen.
(6) Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache, die anstelle der Englischnote im letzten Zeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule das Ergebnis der Prüfung in der Herkunftssprache erhalten haben oder die nicht über ein an einer deutschen Schule erworbenes Zeugnis verfügen, können anstelle von Englisch die Herkunftssprache wählen. Kann diese Sprache aufgrund der organisatorischen oder personellen Möglichkeiten an einer Schule nicht so unterrichtet werden, daß der Unterricht den fremdsprachlichen Anforderungen dieses Bildungsganges entspricht, kann die Note in der Herkunftssprache durch eine Prüfung nach

§ 33 Abs. 5 der Zeugnisordnung

festgestellt werden, sofern dem Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport hierfür eine geeignete Prüferin oder ein geeigneter Prüfer zur Verfügung steht. Unabhängig davon können diese Schülerinnen und Schüler am Englischunterricht teilnehmen.

§ 5 Personenkreis

(1) Die Berufseingangsstufe/Berufsfachschule kann von Jugendlichen ab dem 10. Schulbesuchsjahr besucht werden, die am Ende von neun Schulbesuchsjahren keinen Hauptschulabschluß erreicht haben.
(2) In das zweite Jahr der Berufseingangstufe/ Berufsfachschule können auch Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die nach Erfüllung ihrer allgemeinbildenden Schulpflicht die Schule ohne Hauptschulabschluß verlassen haben und einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang nach

§ 30 des Bremischen Schulgesetzes

oder ein Berufsgrundbildungsjahr in einem anderen Berufsfeld besucht haben.
(3) In die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß kann auch aufgenommen werden, wer ein Berufsgrundbildungsjahr in dem gleichen Berufsfeld erfolgreich besucht hat und keinen Ausbildungsplatz im dualen System bekommen hat.
(4) Bewerberinnen und Bewerber, die die Ausbildung in einem Ausbildungsberuf bereits erfolgreich abgeschlossen oder die Abschlußprüfung endgültig nicht bestanden haben, können die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für diesen Ausbildungsberuf nicht mehr besuchen.
(5) In besonderen Fällen kann der Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport eine Bewerberin oder einen Bewerber nach Stellungnahme der Schule aufnehmen.
(6) Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache teilen bei der Aufnahme mit, ob sie von der Wahlmöglichkeit nach

§ 4 Abs. 6

Gebrauch machen wollen.

§ 6 Betriebspraktika

Zur Vermittlung außerschulischer Erfahrungen sollen Betriebspraktika unter Aufsicht der Schule durchgeführt werden.

§ 7 Abnahme der Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer Prüfung nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung vor der zuständigen Stelle abgeschlossen.

§ 8 Änderung der Zuerkennungsverordnung

[Änderungsanweisung zur
Zuerkennungsverordnung
vom 27. August 1990 (Brem.GBl. S. 266 - 223-a-12), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Februar 1994 (Brem.GBl. S. 99).]

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung für die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen vom 17. November 1992 (Brem.GBl. 1993 S. 1, 367 - 223-k-10) außer Kraft.
Bremen, den 4. Juli 1996
Der Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport
Anlage 1
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangsstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Bautechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Naturwissenschaften
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Laborübungen
280 320
Fachpraxis
- Baudarstellung
- Erd- und Steinbau
- Beton- und Stahlbau
- Holz- und Kunststoffbau
600 800
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 800
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 800
Teilung 600 600
Anlage 1
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin (Ausbildungsdauer 2 Jahre) und den darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin (Ausbildungsdauer 1 Jahr)
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. und 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsübergreifender Deutsch
Lembereich Politik
Sport
160
Berufsbezogener Fachtheorie einschließlich fachbezogene
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Laborübungen
240
Fachpraxis
- Dachkonstruktion
- Wand- und Deckenkonstruktion
- Beton- und Stahlbau
1040
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden pro Jahr - Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 560
Teilung 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 1040
Teilung 1040
Anlage 2
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangsstufe/ Berufsfachschule Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft Schwerpunkt: B Back- und Süßwarenherstellung Schwerpunkt: C Fleischverarbeitung
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Laborübungen
Lernbereich Mathematik
Betriebswirtschaftslehre
Naturwissenschaften
280 400
Fachpraxis
- Nahrungsmitteltechnik ¹)
- Betriebstechnik
- Präsentation/ Verkauf/ Service
Schwerpunkt B: Back- und
Süßwarenherstellung
- Herstellen von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen
Schwerpunkt C:
Fleischverarbeitung
- Verarbeitung von Fleisch und Fleischwaren
600 720
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Textiltechnik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 880
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 720
Teilung 600 720

Fußnoten

¹)
Dieses Fach entfällt spätestens ab dem 2. Schulhalbjahr der Grundstufe der Berufsfachschule
Anlage 3
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/ Berufsfachschule Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft Schwerpunkt: A Gastgewerbe und Hauswirtschaft
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Laborübungen
Lernbereich Mathematik
Betriebswirtschaftslehre
Naturwissenschaften
280 400
Fachpraxis
- Nahrungsmitteltechnik ¹)
- Herstellen von Speisen
- Betriebstechnik
- Präsentation/ Verkauf/ Service
600 720
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Textiltechnik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 880
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 720
Teilung 600 720

Fußnoten

¹)
Dieses Fach entfällt spätestens ab dem 2. Schulhalbjahr der Grundstufe der Berufsfachschule
Anlage 3
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. und 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240
Berufsbezogener Ernährungslehre
Lernbereich Betriebswirtschaftslehre
Erziehungs- und Soziallehre
Biologie
Textillehre
Mathematik
480
Fachpraxis
- Lebensmitteltechnik
- Haushaltstechnik
- Textiltechnik
720
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden pro Jahr - Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 880
Teilung 0
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 720
Teilung 720
Anlage 4
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Naturwissenschaften
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Laborübungen
280 400
Fachpraxis
- Grafik
- Farbgestaltung
- Beschichtung
- Dekor
600 640
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1520
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 880
Teilung 200 120
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 640
Teilung 600 640
Anlage 4
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Polsterer/Polsterin
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. und 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
160
Berufsbezogener Fachtheorie einschließlich fachbezogene
Lernbereich Mathematik
Fachzeichnen
Werkstatt- und Laborübungen
Naturwissenschaften
320
Fachpraxis
- Formenbau
- Polsterfertigung
- Zuschnitt und Bezug
1040
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
80
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 580
Teilung 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 1040
Teilung 1040
Anlage 5
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Naturwissenschaften
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Laborübungen
280 400
Fachpraxis
- Grafik
- Farbgestaltung
- Beschichtung
- Dekor
600 640
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1520
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 880
Teilung 200 120
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 640
Teilung 600 640
Anlage 5
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. und 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsubergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
160
Berufsbezogener Fachtheorie einschließlich fachbezogene
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Werkstatt- und Laborübungen
Naturwissenschaften
320
Fachpraxis
- Materiallehre
- Beschichtung
- Farbgestaltung
1040
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
80
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 580
Teilung 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 1040
Teilung 1040
Anlage 6
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Holztechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Naturwissenschaften
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Laborübungen
280 320
Fachpraxis
- Holzbearbeitung und Holzverarbeitung
- Holzkonstruktion
- Kunststoffbau
- Glas- und Metallbau
600 720
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 160
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1520
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 800
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 720
Teilung 600 720
Anlage 6
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Tischler/ Tischlerin
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. und 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
160
Berufsbezogener Fachtheorie einschließlich fachbezogene
Lernbereich Mathematik
Bauzeichnen
Werkstatt- und Laborübungen
Naturwissenschaften
320
Fachpraxis
- Möbelbau
- Innenausbau
- Fenster- und Türenbau
1040
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
80
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 580
Teilung 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 1040
Teilung 1040
Anlage 7
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/ Berufsfachschule Berufsfeld Körperpflege
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Gestalten
Lernbereich Kommunikation/ Ästhetik
Mathematik
280 320
Fachpraxis
- Pflegende und dekorative Körperbehandlung
- Pflegende und dekorative Haarbehandlung und Haararbeiten
- Beratung und Verkauf
600 600
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Textiltechnik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 80
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1520
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 720
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 800
600 800
Anlage 8
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Metalltechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Laborübungen
Lernbereich Naturwissenschaften/ Technische Informatik
Angewandte Mathematik
Technisches Zeichnen
280 320
Fachpraxis
- Arbeiten mit Grundwerkzeugen
- Arbeiten mit Maschinen und Geräten
- Montage und Verbindungstechniken
600
Fachpraxis
- Manuelles Spanen
- Maschinelles Spanen
- Trennen/ Umformen
- Fügen
- Elektrotechnik
880
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 80
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 720
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 880
Teilung 600 880
Anlage 8
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin in den Fachrichtungen: - Metall- und Schiffbautechnik - Ausrüstungstechnik - Feinblechbautechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 2. bis 4. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich
Berufsübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
160
Berufsbezogener Fachtheorie
Lernbereich Fachbezogene Mathematik
Technisches Zeichnen
Laborübungen
Technische Informatik/
Naturwissenschaften
320
Fachpraxis
- Trennen
- Umformen
- Fügen
- Schweißen
- Montieren
1040
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
80
1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe II 560
Teilung 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 1040
Teilung 1040
Anlage 9
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang Berufseingangstufe/Berufsfachschule Berufsfeld Metalltechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Laborübungen
Lernbereich Naturwissenschaften/ Technische Informatik
Angewandte Mathematik
Technisches Zeichnen
280 320
Fachpraxis
- Arbeiten mit Grundwerkzeugen
- Arbeiten mit Maschinen und Geräten
- Montage und Verbindungstechniken
600 -
Fachpraxis
- Manuelles Spanen
- Maschinelles Spanen
- Trennen/ Umformen
- Fügen
- Elektrotechnik
- 880
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 80
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
Bedarf:
Lehrkräfte Sekundarstufe I 480 0
Teilung 240 0
Lehrkräfte Sekundarstufe II 360 720
Teilung 200 80
Lehrmeister/ Lehrmeisterin 600 880
Teilung 600 880
Anlage 9
zu

§ 4 Abs. 1

Stundentafel für die Fachstufe der Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin in der Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik
Unterrichtsstunden pro Jahr
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
Pflichtbereich
Berufsfeldübergreifender Deutsch
Lernbereich Politik
Sport
240 240
Berufsfeldbezogener Fachtheorie/ Laborübungen
Lernbereich Naturwissenschaften/ Technische Informatik
Angewandte Mathematik
Technisches Zeichnen
280 320
Fachpraxis
- Arbeiten mit Grundwerkzeugen
- Arbeiten mit Maschinen und Geräten
- Montage und Verbindungstechniken
600 -
Fachpraxis
- Manuelles Spanen
- Maschinelles Spanen
- Trennen/ Umformen
- Fügen
- Elektrotechnik
- 880
Wahlpflichtbereich
Je nach Angebot der Schule - Englisch
je 80 Unterrichtsstunden - Musische Bildung
pro Jahr - Datenverarbeitung
- Technische Informatik
- Lebenspraktische Übungen
- Erziehungs- und Soziallehre
- Förderunterricht in den Fächern der Stundentafel
- weitere Angebote der Schule
160 80
Wahlbereich Kurse zur Unterstützung, Vertiefung und Erweiterung nach Bedarf und Möglichkeit der Schule
- 80
1280 1600
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