Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2021 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.Selbstständige 165,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte 100,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner
1.Selbstständige575,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)240,00 €
3.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)305,00 €
2.Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure
1.Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen305,00 €
2.Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure440,00 €
3.Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure575,00 €
und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:
-bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten55,00 €
-sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)20,00 €
Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.Weitere Pflichtmitglieder
1.Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit575,00 €
2.Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure575,00 €
Beschlossen am 19. November 2019 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 28. Januar 2021
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2020 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2021 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 1. März 2021
Der Senator für Finanzen
Bremen, den 23. März 2021
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – Aufsichtsbehörde –
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