Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 19. September 2008
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§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit
Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.
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§ 2 Studienaufbau
Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
Tabellen 1 und 2
dargestellt.
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§ 3 Studienverlauf
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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§ 4 Prüfungsvorleistungen
Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
1.
kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen,
2.
Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten Protokollen),
3.
Praktika,
4.
Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer,
5.
Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,
6.
mündliche Prüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,
7.
Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,
8.
Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums,
9.
schriftliche Ausarbeitungen.
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§ 5 Prüfungen
(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
1.
mündliche Prüfungen von mind. 15 bis max. 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mind. 30 bis max. 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen,
2.
Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer,
3.
Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,
4.
schriftliche Ausarbeitungen,
5.
Praktikumbericht mit Kolloquium.
(2) Prüfungen werden als Einzelprüfung durchgeführt.
(3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
(4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestanden Prüfung stattfinden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen.
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§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung
Die Prüfungsanforderungen sind in den
Tabellen 1 und 2
aufgeführt.
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§ 8 Masterarbeit und Kolloquium
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
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[Tabellen]
Tabelle 1 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) |
M. Ed.: | Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹, wenn Physik Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. |
Modul- bezeichnung | P/ WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltungen | MP/ TP | CP | Prüfungs- vorleistung | Prüfungsform | Beno- tung | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. |
Theoretische Physik 1 | P | 5 | Theoretische Physik 1: Mathematische Grundlagen, Mechanik 1 | MP | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | nein | 3 V | ||||
Übungen zur Theor. Physik 1 | 1 Ü | |||||||||||
Theoretische Physik 2 | P | 5 | Theoretische Physik 2: Mechanik 2, Thermodynamik | MP | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 3 V | ||||
Übungen zur Theor. Physik 2 | 1 Ü | |||||||||||
Theoretische Physik 3 | P | 6 | Theoretische Physik 3: Elektrodynamik | MP | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 3 V | ||||
Übungen zur Theor. Physik 3 | 1 Ü | |||||||||||
Theoretische Physik 4 | P | 8 | Theoretische Physik 4: Quantenmechanik | MP | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 3 V | ||||
Mathematische Ergänzungen zur Quantenmechanik | 2 V | |||||||||||
Übungen zur Theor. Physik 4 | 1 Ü | |||||||||||
Physikalisches Praktikum | P | 6 | Physikalisches Praktikum zur Experimentalphysik | MP | ja | mündliche Prüfung | nein | 2 P | ||||
Fortgeschrittenenpraktikum | 2 P | |||||||||||
Physikdidaktik 1 | P | 6 | Ziele und Konzeptionen von Physikunterricht | MP | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 2 V | ||||
Schülervorstellungen und Lernprozesse | 2 V | |||||||||||
Physikdidaktik 2 | P | 9 | Experimente und Medien 1: Schulorientiertes Experimentieren | TP | 3 | nein | Seminarvortrag (experimentell) | ja | 1 S 3 P | |||
Planung und Analyse von Physikunterricht | 6 | Praktikumbericht mit Kolloquium | ja | 2 S | ||||||||
Fachdidaktisches Praktikum (Dauer: 6 Wochen) | ||||||||||||
Physikdidaktik 3: Physikunterricht - Curricula und Medien | P | 7 | Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht | TP | 4 | ja | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 1 V 2 P | |||
Curriculare Studien | TP | 3 | nein | Seminarvortrag oder schriftliche Ausarbeitung | ja | S 2 | ||||||
Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) | P | 6 | Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik | MP | nein | Klausur oder mündliche Prüfung | ja | 2 V | ||||
Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik | 2 V | |||||||||||
Abschlussmodul Physikdidaktik | WP | 21 | Fachdidaktische Forschung | MP | 6 | nein | Masterarbeit mit Kolloquium | ja | 1 S | 1 S | ||
Forschungspraktikum | Forsch.Prakt. | |||||||||||
Masterarbeit | 15 | Thesis | ||||||||||
Insgesamt erforderliche CP: | ||||||||||||
wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: | 79 CP | |||||||||||
wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: | 58 CP |
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP = Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Tabelle 2 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) |
M. Ed.: | Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Physik Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. |
Modulbezeichnung | P/ WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltungen | MP/ TP | CP | Prüfungs- vorleistung | Prüfungs- form | Beno- tung | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. |
Physikdidaktik 3: Physikunterricht - Curricula und Medien | P | 7 | Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht | TP | 4 | ja | Klausur o. mündl. Prüfung | ja | 1 V 2 P | |||
Curriculare Studien | TP | 3 | nein | Seminarvortrag o. schriftliche Ausarbeitung | ja | 2 S | ||||||
Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) | P | 6 | Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik | MP | nein | Klausur o. mündl. Prüfung | ja | 2 V | ||||
Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik | 2 V | |||||||||||
Abschlussmodul Physikdidaktik | WP | 21 | Fachdidaktische Forschung | MP | 6 | nein | Masterarbeit | ja | S 1 | S 1 | ||
Forschungspraktikum | Forsch.Prakt. | |||||||||||
Masterarbeit | 15 | Thesis | ||||||||||
Insgesamt erforderliche CP: | ||||||||||||
wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: | 34 CP | |||||||||||
wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: | 13 CP |
Fußnoten
¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
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