Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geschichte“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 08.12.2009 (Brem.ABl. 2010 S. 62)

§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

§ 2 Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
Tabellen 1 und 2
dargestellt.

§ 3 Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4 Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5 Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
1.
mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten Dauer),
2.
Klausur (90 Minuten Dauer),
3.
Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
4.
Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),
5.
mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (3 bis 4 Seiten),
6.
kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben,
7.
Anfertigen einer Rezension,
8.
mündliches Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten),
9.
Beitrag zur öffentlichen Präsentation (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung),
10.
Poster Präsentation,
11.
Praktikumsbericht, ca. 10 Seiten (ohne Anlagen).
(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den
Tabellen 1 und 2
aufgeführt.

§ 8 Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 9 Übergangsregelung

Module, die nach der fachspezifischen Anlage des Studienfachs Geschichte in der Fassung vom 30. Oktober 2008 abgeschlossen wurde, werden nach der fachspezifischen Anlage des Studienfachs Geschichte in der vorliegenden Fassung anerkannt.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen
Anlage
„Tabelle 1(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.:Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geschichte
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan,¹ wenn Geschichte Fach B gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist
ModulbezeichnungP/WPCPDazugehörige LehrveranstaltungenMP/TPCPPrüfungsform1. Sem. 2. Sem.3. Sem.4. Sem.
HIS - FD 1: Einführung in die Geschichtsdidaktik P6Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur als Forschungs-, Vermittlungs- und Berufsfelder MP Seminararbeit 2 S
Geschichte als Unterrichtsfach 2 S
HIS - FD 2: Geschichtsunterricht planen (inkl. fachdidaktisches Praktikum) P9Geschichtsunterricht planen MP Praktikumsbericht 2 S
Geschichtsunterricht in der Reflexion 2 S + P
HIS 8: Historische Räume/Orte/RegionenP 6ÜbungMP frei2 Ü
Exkursion 2 Ex
HIS FD 3: Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P13Historische Rekonstruktion aus didaktischer Perspektive MP Seminararbeit 2 S
WP²Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts 2 S
WP²Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens 2 S
HIS 9-12 Profilmodul³WP9SeminarMP Seminararbeit 2 S
Übung 2 Ü
HIS 9-12 Profilmodul³WP9SeminarMP Seminararbeit 2 S
Übung 2 Ü
HIS 9-12 Profilmodul³WP6SeminarMP frei 2 S
Übung 2 Ü
Abschlussmodul p21HIS-FD 4: Forschungspraktikum Masterarbeit & Kolloquium MP6Masterarbeit 2 S
15 x
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum, Ex = Exkursion; PAA/P: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Tabelle 2(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.:Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geschichte
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Geschichte das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
ModulbezeichnungP/WPCPDazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TPCPPrüfungsform1. Sem.2. Sem.3. Sem.4. Sem.
HIS - FD 3: Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P13Historische Rekonstruktion aus didaktischer Perspektive MP Seminararbeit 2 S
WP⁴Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts 2 S
WP⁴Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens 2 S
AbschlussmodulP21HIS-FD 4: ForschungspraktikumMP6Masterarbeit X
Masterarbeit15 X

Fußnoten

¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
²
Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden.
²
Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden.
³
Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird.
³
Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird.
³
Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind insgesamt 3 Module zu wählen, von denen eines mit einer Workload im Umfang von 6 CP studiert wird.
Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden.
Lehrveranstaltungen können wahlweise in Geschichte, Geographie oder Politik belegt werden.
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