Verordnung über das Verfahren zum automatisierten Abruf von Daten des Liegenschaftskatasters Liegenschaftsdaten-Abruf-Verordnung (LieDAV)
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Verordnung über das Verfahren zum automatisierten Abruf von Daten des Liegenschaftskatasters Liegenschaftsdaten-Abruf-Verordnung (LieDAV)

Verordnung über das Verfahren zum automatisierten Abruf von Daten des Liegenschaftskatasters Liegenschaftsdaten-Abruf-Verordnung(LieDAV) Vom 28. April 2009
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, Anlagen 4 bis 7 angefügt durch Verordnung vom 07.02.2012 (Brem.GBl. S. 85)
Aufgrund des

§ 14 Abs. 2 des Bremischen Datenschutzgesetzes

in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2003 (Brem.GBl. S. 85 - 206-a-l) in Verbindung mit

§ 23 Nr. 7 des Vermessungs- und Katastergesetzes

vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 313 -64-a-l), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 385) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1 Grundsätze

Am automatisierten Abrufverfahren für personenbezogene Daten aus dem Liegenschaftskataster, das bei den Katasterbehörden des Landes Bremen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich digital geführt wird, dürfen die nachfolgend benannten Behörden, und sonstige öffentliche Stellen teilnehmen, soweit es zur Erfüllung der nachstehend bezeichneten Aufgaben erforderlich ist.

§ 2 Daten des Liegenschaftskatasters

(1) Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten beziehen sich auf folgende Informationen zu Flurstücken und Gebäuden:
1.
katastertechnische Bezeichnung,
2.
Lage, Grundriss und Fläche,
3.
Höhe und Nutzung.
(2) Das Liegenschaftskataster beinhaltet Daten zu weiteren Informationen, für deren Erhebung, beziehungsweise deren Nachweis andere Stellen zuständig sind und deren Übernahme aufgrund einer Rechtsvorschrift oder zur Wahrung des öffentlichen Interesses erfolgt:
1.
Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung,
2.
Bezeichnung des zuständigen Amtsgerichts und des Grundbuchs einschließlich der Nummer des Bestandsverzeichnisses und der Buchungsart,
3.
Familien- oder Firmennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, sowie Anschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, der Erbbauberechtigten sowie von bevollmächtigten Verwaltungen für Wohnungseigentum,
4.
öffentlich-rechtliche Klassifizierungen, wie nach wasser-, straßen-, naturschutz- und waldgesetzlichen Rechtsvorschriften,
5.
Daten zur Regionalstruktur, wie Verwaltungsbezirke und -bezeichnungen,
6.
Hinweise auf Eintragungen in öffentlich-rechtlichen Registern, wie die Zugehörigkeit einer Liegenschaft zu einem Wasser- und Bodenverband, und auf Eintragungen von Baulasten und Altlasten,
7.
Hinweise auf Zugehörigkeit zu einem öffentlich-rechtlichen Verfahren, wie Bodenordnung, Sanierung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Flurbereinigung.

§ 3 Sicherungsmaßnahmen

(1) Durch organisatorische und technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass der Abruf der Daten nur durch Berechtigte erfolgt. Die zuständige Katasterbehörde verwaltet die Zugriffsrechte und legt die sicherungstechnischen Maßnahmen fest. Der Kreis der Berechtigten ist von den abrufenden Stellen zu bestimmen.
(2) Die zuständige Katasterbehörde hat für jeden Datenabruf den zugreifenden Nutzer, den Zeitpunkt und die Bezeichnung des betroffenen Flurstücks zu protokollieren. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Datenabrufs durch die Fachaufsichtsbehörde sind die Protokolle für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorzuhalten.

§ 4 Datenabruf für die Führung des Grundbuchs

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den für das Land Bremen zuständigen Amtsgerichten für ihre Amtsgerichtsbezirke zwecks Erhaltung der Übereinstimmung der Liegenschaftsbezüge im Grundbuch abgerufen werden.

§ 5 Datenabruf für die Besteuerung und die Vollstreckung von Geldforderungen

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen abgerufen werden
1.
von den für das Land Bremen zuständigen Finanzbehörden zur Wahrnehmung der ihnen nach § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes übertragenen Aufgaben für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes, Grundbesitzwerten, für die Festsetzung der Grundsteuer und die steuerliche Betriebsprüfung von Land- und Forstwirten, die Steuerfahndung und die Erledigung von Straf- und Bußgeldsachen und
2.
von den für das Land Bremen zuständigen Finanzbehörden und den Vollstreckungsbehörden für Zwecke der Erhebung und Vollstreckung von Geldforderungen nach den Vorschriften des Steuerrechts und nach der Justizbeitreibungsordnung.

§ 6 Datenabruf für Zwecke der amtlichen Bewertung

Die unter

§ 2

bezeichneten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen durch die im Land Bremen eingerichteten Gutachterausschüsse für Grundstückswerte einschließlich ihrer Geschäftsstellen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich abgerufen werden; Gleiches gilt für die kommunalen Bewertungsstellen zur Wahrnehmung der ihnen nach

§ 64 der Landeshaushaltsordnung

übertragenen Aufgaben.

§ 7 Datenabruf für Vermessungen

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den im Land Bremen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zur Durchführung von Vermessungen für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster abgerufen werden.

§ 8 Datenabruf für Maßnahmen planender und bauender öffentlicher Stellen

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen für die Begründung und Durchführung von Planungs- oder Baumaßnahmen, die von öffentlichen Stellen durchgeführt oder veranlasst werden, sowie den damit zusammenhängenden Verwaltungsmaßnahmen und Rechtsgeschäften gemäß Raumordnungsgesetz, Baugesetzbuch, Wohnraumförderungsgesetz, Bundesfernstraßengesetz, Eisenbahnkreuzungsgesetz,
Bremisches Landesstraßengesetz
, Personenbeförderungsgesetz, Bremisches Wassergesetz, Wassersicherstellungsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Strahlenschutzvorsorgegesetz, Bremisches Naturschutzgesetz,
Bremisches Waldgesetz
, Bundeswasserstraßengesetz von den damit beauftragten und in
Anlage 1
näher bezeichneten Stellen abgerufen werden.

§ 9 Datenabruf für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen durch die in
Anlage 2
genannten Stellen für Maßnahmen im Zusammenhang mit öffentlicher Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung für ihren Zuständigkeitsbereich abgerufen werden.

§ 10 Datenabruf für Zwecke öffentlicher Verbände

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den für das Land Bremen zuständigen und in
Anlage 3
aufgeführten Wasser- und Bodenverbänden zur Erledigung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben abgerufen werden.

§ 11 Datenabruf für Zwecke der Bauaufsichtsbehörden

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den in der
Anlage 4
aufgeführten Bauaufsichtsbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse für Maßnahmen nach

§ 58 der Bremischen Landesbauordnung

abgerufen werden.

§ 12 Datenabruf für Zwecke der Sozialbehörden

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den in der
Anlage 5
aufgeführten Wohngeldstellen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen gemäß Wohngeldgesetz abgerufen werden.

§ 13 Datenabruf für Zwecke der Meldebehörden

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den für das Land Bremen zuständigen Meldebehörden für Ermittlungen nach

§ 21 des Meldegesetzes

abgerufen werden.

§ 14 Datenabruf für Zwecke der Bodenschutz- und Altlastenbehörden

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den in der
Anlage 6
aufgeführten Bodenschutz- und Altlastenbehörden für die Führung des Bodeninformationssystems abgerufen werden.

§ 15 Datenabruf für Zwecke des Erwerbs und der Veräußerung städtischer und landeseigener Grundstücke

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den in der
Anlage 7
aufgeführten öffentlichen Stellen der Liegenschaftsverwaltung für Zwecke des Erwerbs und der Veräußerung städtischer und landeseigener Grundstücke gemäß

§ 64 der Landeshaushaltsordnung

abgerufen werden.

§ 16 Datenabruf für polizeiliche Zwecke

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den für das Land Bremen zuständigen Polizeibehörden zu präventiven und repressiven Zwecken abgerufen werden:
1.
zur Ermittlung polizeipflichtiger Liegenschaftseigentümer,
2.
zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen.

§ 17 Datenabruf für den Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die unter

§ 2

benannten Daten des Liegenschaftskatasters dürfen von den im Land Bremen für den Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energie-Gesetzes zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse für gebäudebezogenen Maßnahmen nach der Energieeinsparverordnung, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz,

§ 17 Absatz 1 des Bremischen Energiegesetzes

und den auf der Grundlage von § 7 Absatz 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes und

§ 17 Absatz 3 bis 6 des Bremischen Energiegesetzes

erlassenen Rechtsverordnungen abgerufen werden.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Liegenschaftsdatenübermittlungsverordnung vom 27. Januar 1995 (Brem.GBl. S. 113 - 64-b-l), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2000 (Brem.GBl. S. 447), außer Kraft.
Bremen, den 28. April 2009
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Anlage 1
(zu

§ 8

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 8

(Datenabruf für Maßnahmen planender und bauender öffentlicher Stellen)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Anstalten, Ämter, Betriebe, Gesellschaften für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet (Land Bremen)
Die Senatorin für Finanzen (SfF) Ref. 26 - Immobilienwirtschaft und -management SfF, Abteilung 2
Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts SfF, Abteilung 2
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Referat 10 - Gewerbeflächen, Regionalplanung, Geologischer Dienst SWAH, Abteilung 1
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH SWAH, Abteilung 1
Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenbehörde SWAH, Abteilung 3
bremenports GmbH &Co. KG SWAH, Abteilung 3
Referat 11 - Einzelhandelszentren, Marketing, Tourismus, Veranstaltungen SWAH, Abteilung 1
Referat 31 - Hafenwirtschaft, Logistik, Hafeninfrastruktur SWAH, Abteilung 3
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) 1-2 Sondervermögen Infrastruktur SUBV, Abteilung 1
Referat 30 - Grünordnung, Schutzverordnungen, ökologische Landwirtschaft, Forst und Jagd SUBV, Abteilung 3
Referat 31 - Flächen-, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsplanung, Eingriffsregelungen SUBV, Abteilung 3
Referat 32 - Wasserwirtschaft, Hochwasser- Küsten-, Meeresumwelt- und Grundwasserschutz SUBV, Abteilung 3
FB 01 - Recht -Vorkaufsrechte SUBV, FB Bau und Stadtentwicklung
Referate 61-64 - Planung SUBV, Abteilung 6
Referat 66 - Planservice, GIS SUBV, Abteilung 6
Referat 71 - Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan SUBV, Abteilung 7
Referat 72 - Stadtumbau- SUBV, Abteilung 7
Bauamt Bremen-Nord -Stadtplanung SUBV, FB Bau und Stadtentwicklung
Amt für Straßen und Verkehr SUBV, Abteilung 5
Hanseatische Naturentwicklungsgesellschaft mbH SUBV, FB Umwelt
Umweltbetrieb Bremen SUBV, FB Umwelt
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Referat 10 - Gewerbeflächen, Regionalplanung, Geologischer Dienst SWAH, Abteilung 1
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH SWAH, Abteilung 1
Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenbehörde SWAH, Abteilung 3
bremenports GmbH &Co. KG SWAH, Abteilung 3
Magistrat Bremerhaven (Mag) Amt 58 - Umweltschutzamt - Mag, Sozial- und Gesundheitsverwaltung
VI/1 - Baureferat Mag, Bauverwaltung
Amt 61 - Stadtplanungsamt Mag, Bauverwaltung
Amt 66 - Amt für Straßen- und Brückenbau Mag, Bauverwaltung
Amt 67 - Gartenbauamt Mag, Bauverwaltung
I/8 - Referat für Wirtschaft Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr
Seestadt Immobilien, Wirtschaftsbetrieb der Stadtgemeinde Bremerhaven Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr
Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen mbH Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr
Magistrat Bremerhaven (Mag)/SWAH Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr Mag/SWAH
Liegenschaftskataster für den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Referat 62 - Planung SUBV, Abteilung 6
Referat 65 - Bauordnung SUBV, Abteilung 6
Referat 66 - Planservice, GIS SUBV, Abteilung 6
Anlage 2
(zu

§ 9

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 9

(Datenabruf für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Betriebe, Gesellschaften und Unternehmen für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet (Land Bremen)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Hanse-Wasser Bremen GmbH SUBV, Fachbereich Umwelt
Umweltbetrieb Bremen SUBV, Fachbereich Umwelt
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) bremenports GmbH &Co. KG SWAH, Abteilung 3
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Referat 23- Leitstelle saubere Stadt SUBV, Abteilung 2
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Magistrat Bremerhaven (Mag) Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremerhaven Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbh SWAH, Abteilung 1
Anlage 3
(zu

§ 10

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 10

(Datenabruf für Zwecke öffentlicher Verbände)
Ressort/Magistrat Abrufender Verband für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Bremischer Deichverband am linken Weserufer SUBV, Referat 32
Bremischer Deichverband am rechten Weserufer SUBV, Referat 32
Anlage 4
(zu

§ 11

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§11

(Datenabruf für Zwecke der Bauaufsichtsbehörden)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Anstalten, Ämter, Betriebe, Gesellschaften für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Referate 61-65 (Bauordnung) SUBV, Abteilung 6
FB-01 Recht SUBV, FB Bau und Stadtentwicklung
Bauamt Bremen-Nord, Referat 30 (Bauordnung) SUBV, FB Bau und Stadtentwicklung
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven
Magistrat Bremerhaven (Mag) Amt 63 - Bauordnungsamt Mag, Bauverwaltung
Anlage 5
(zu

§ 12

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 12

(Datenabruf für Zwecke der Sozialbehörden)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Anstalten, Ämter, Betriebe, Gesellschaften für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Referat 74 -Wohngeld SUBV, Abteilung 7
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Magistrat Bremerhaven (Mag) Amt 50 - Sozialamt Mag, Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Anlage 6
(zu

§ 14

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 14

(Datenabruf für Zwecke der Bodenschutz- und Altlastenbehörden)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Anstalten, Ämter, Betriebe, Gesellschaften für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Referat 24 (Bodenschutz) SUBV, Abteilung 2
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven
Magistrat Bremerhaven (Mag) Amt 58 - Umweltschutzamt Mag, Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Liegenschaftskataster für den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Hansestadt Bremisches Hafenamt SUBV, Referat 24
Anlage 7
(zu

§ 15

)
Datenabrufende Stellen gemäß

§ 15

(Datenabruf für Zwecke des Erwerbs und der Veräußerung städtischer und landeseigener Grundstücke)
Ressort/Magistrat abrufende Dienststellen des Senats / Magistrats abrufende Betriebe, Gesellschaften und Unternehmen für die Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 zuständige Fachaufsicht
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet (Land Bremen)
Die Senatorin für Finanzen (SfF) Ref. 26 - Immobilienwirtschaft und -management SfF, Abteilung 2
Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts SfF, Abteilung 2
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Referat 10 - Gewerbeflächen, Regionalplanung, Geologischer Dienst SWAH, Abteilung 1
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH SWAH, Abteilung 1
Referat 11 - Einzelhandelszentren, Marketing, Tourismus, Veranstaltungen SWAH, Abteilung 1
Referat 31 - Hafenwirtschaft, Logistik, Hafeninfrastruktur SWAH, Abteilung 3
Hansestadt Bremisches Hafenamt - Hafenbehörde SWAH, Abteilung 3
bremenports GmbH &Co. KG SWAH, Abteilung 3
Liegenschaftskataster für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH) Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH SWAH, Abteilung 1
Magistrat Bremerhaven (Mag)/SWAH Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Mag, Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr/ SWAH
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