Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 24. September 2008
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§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit
Im „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 13 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.
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§ 2 Studienaufbau
Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in
Tabelle 1
dargestellt.
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§ 3 Studienverlauf
Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.
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§ 4 Prüfungsvorleistungen
Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.
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§ 5 Prüfungen
(1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:
1.
mündliche Prüfung,
2.
Hausarbeit,
3.
Klausur,
4.
Referat,
5.
Portfolio,
6.
Lektüretest,
7.
Thesenpapier,
8.
Sitzungsvorbereitung und Moderation,
9.
Protokolle.
(2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Reglung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
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§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung
Die Prüfungsanforderungen sind in
Tabelle 1
aufgeführt.
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§ 8 Masterarbeit und Kolloquium
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
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Tabelle 1
(Bestandteil der
§§ 2
und
7
dieser Anlage)
M. Ed: | für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule: Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹ |
Erziehungswissenschaft
Modulbezeichnung | P/ WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltung | MP/ TP | CP | Prüfungs- form | 1. Sem. | 2. Sem. |
EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung | P | 6 | 5a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |
5b: Vertiefungsseminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | |||||
EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität | P | 7 | 6a: Vorlesung | MP | 3 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |
6b: Seminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S² | |||||
Abschlussmodul | WP | 21 | Schulbezogenes Forschungspraktikum | MP | 6 | Masterarbeit | 2 S | |
Masterarbeit mit Kolloquium | 15 | 2 S |
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Fußnoten
¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
²
Je nach Lehrangebot kann das Modul auch bereits im 1. Semester des Masters beginnen.
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