Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik“ im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen
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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik“ im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik“ im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen Vom 3. Dezember 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 21.04.2010 (Brem.ABl. S. 388)
Der Fachbereichsrat 5 (Geowissenschaften) hat am 3. Dezember 2008 gemäß § 87 Nr. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von vier Fachsemestern.

§ 2 Studienaufbau

(1) Das Studium umfasst einen gemeinsamen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich mit den Profilen Chemie, Physik und Mineralogie, in denen gemäß Anlage 1 Module belegt und Leistungspunkte erworben werden müssen, sowie die Masterarbeit:

Pflichtbereich:

1.
Materialwissenschaftliche und theoretische Veranstaltungen (24 CP),
2.
Analytische Methoden (12 CP),
3.
General Studies (6 CP).

Wahlpflichtbereich

:
4.1
Profil Mineralogie (48 CP),
4.2
Profil Chemie (48 CP),
4.3
Profil Physik (48 CP).
5.
Masterarbeit (30 CP).
(2) Die im Studienplan vorgesehenen Module werden im jährlichen Turnus angeboten. Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen.
(3) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt, Module im Wahlpflichtbereich können auch in englischer Sprache durchgeführt werden, sofern parallel dazu Wahlpflichtmodule in deutscher Sprache angeboten werden, die alternativ belegt werden können.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen werden studienbegleitend in dem zugehörigen Modul abgelegt. Die Termine für Prüfungen sind so festzulegen, dass sie innerhalb des Semesters, in dem das Modul endet, erstmalig erbracht und bewertet werden können.
(2) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
a)
Klausur (ca. 45 bis 180 Minuten),
b)
mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten),
c)
schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag (ca. 20 bis 45 Minuten),
d)
Projektarbeit mit Ergebnisbericht,
e)
Kolloquiumsvortrag,
f)
verfassen von Praktikumsprotokollen,
g)
Bearbeitung von Übungsaufgaben,
h)
Studienarbeit.
(3) Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(4) Prüfungen können in Form von Teilprüfungen stattfinden.
(5) Sofern in der Anlage 1 zu dieser Ordnung die Prüfungsform nicht festgelegt ist, kann die Prüferin/der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Absatz 2 festlegen. Formen, Fristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(6) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Prüfung. Nach erfolgter Anmeldung sind die Prüfungstermine bindend. Rücktritte von der Prüfungsanmeldung sind nach Maßgabe des Allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung nur mit triftigem Grund auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Bei Krankheit kann die Vorlage eines Attestes, in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.
(7) Die Anmeldung zu einer Prüfung verpflichtet auch zur Teilnahme an einer ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung. Dabei ist der nächstmögliche Wiederholungstermin wahrzunehmen.
(8) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung soll vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters ermöglicht werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als der der vorausgehenden erfolgen.

§ 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bremischen Hochschulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung durch den Prüfungsausschuss.
(2) Beabsichtigt die oder der Studierende eine Studien- und Prüfungsleistung im Rahmen eines Auslandsstudiums zu erbringen, soll die Möglichkeit der Anerkennung vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.

§ 5 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Anlage 1 aufgeführt.

§ 6 Masterarbeit und Kolloquium

(1) Voraussetzung zur Anmeldung der Masterarbeit ist der Nachweis von 60 CP.
(2) Die Masterarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen.
(3) Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
(4) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 22 Wochen; bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. Für die Masterarbeit (inkl. Kolloquium) werden 30 CP vergeben.
(5) Zur Masterarbeit findet zum nächstmöglichen Termin, spätestens vier Wochen nach Vorlage der Gutachten, ein Kolloquium statt. Das Kolloquium umfasst einen etwa 20-minütigen Vortrag und eine etwa ebenso lange Diskussion. Masterarbeit und Kolloquium werden von den beiden Gutachtern in einer gemeinsamen Note bewertet. Schriftliche Arbeit und Kolloquium gehen mit Anteilen von 75% und 25% in die gemeinsame Note ein.
(6) Der Zeitraum für die Bewertung der Masterarbeit soll so kurz wie möglich sein und sollte vier Wochen nicht überschreiten.

§ 7 Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Kreditpunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden.

§ 8 Zeugnis und Urkunde

(1) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad
„Master of Science“ (abgekürzt M. Sc.)
verliehen.
(2) Das Zeugnis enthält Angaben gemäß § 25 Abs. 1 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnung der Universität Bremen und weist die Fachrichtung aus.

§ 9 Geltungsbereich, Inkrafttreten und Übergangsregelungen

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2008/09 erstmalig im Masterstudiengang Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik immatrikuliert wurden.
(2) Die Module Ml und M7 nach der Prüfungsordnung in der Fassung vom 3. Dezember 2008 werden für das Modul Ml nach der Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung anerkannt.
(3) Hat ein Studierender das Prüfungsverfahren in einem der Module Ml oder M7 nach der Prüfungsordnung in der Fassung vom 3. Dezember 2008 eröffnet, oder erst für eines der beiden Module abgeschlossen, werden beide Module auch nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 3. Dezember 2008 abgeschlossen.
(4) Das Modul M5 nach der Prüfungsordnung vom 3. Dezember 2008 wird für das Modul M5 nach der Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung anerkannt.
Genehmigt, Bremen, den 6. Februar 2009 Der Rektor der Universität Bremen
Anlage 1
Module und Prüfungsanforderungen
Der Pflichtbereich wird von allen Studierenden belegt, zusätzlich entscheiden sie sich für einen der drei Profilbereiche. Im Rahmen des Profilbereichs müssen alle Veranstaltungen belegt werden.
Pflicht-/WahlpflichtbereichModuleCPP/WP¹Prüfungs- form(en)B/UB²TP/MP³LV-Form/SWS
Pflichtbereich M1 Grundlagen12PfreiB4 TP à 3 CP6 SWS Vorlesung 2 SWS Übung
M2 Molekülchemie und Oberflächenphysik6PfreiB2 TP à 3 CP2 SWS Vorlesung 2 SWS Übung
M3 Rechenmethoden6 PfreiB2 TP à 3 CP2 SWS Vorlesung 2 SWS Übung
M4 Analytische Methoden I6PfreiB2 TP à 3 CP1 SWS Vorlesung 1 SWS Übung 3 SWS Projektübung
M5 General Studies6PfreiB2 TP à 3 CP4 SWS Vorlesung
M6 Analytische Methoden II 6PfreiB2 TP à 3 CP2 SWS Vorlesung 1 SWS Übung 3 SWS Projektübung
Profil Mineralogie MM1 Kristallographie6PfreiB2 TP à 3 CP3 SWS Vorlesung 1 SWS Übung
MM2 Rohmaterialien6 PfreiBMP2 SWS Vorlesung 1 SWS Übung 1 SWS Projektübung
MM3 Funktionskeramik6PfreiB2 TP à 3 CP3 SWS Vorlesung 1 SWS Übung
MM4 Technische Keramik6PfreiB2 TP à 3 CP2 SWS Vorlesung 2 SWS Übung
MM5 Baustoffe6PfreiBMP4 SWS Vorlesung 1 SWS Übung
MM6 Physikalische Chemie und Mineralogie6PfreiBMP2 SWS Vorlesung 2 SWS Projektübung
MM7 Forschungsprojekt6PfreiBMP5 SWS Projektübung
MMT Transfermodul aus MC oder MP oder Master Geowissenschaften⁴6WPGemäß Prüfungsordnung des anbietenden Faches
Profil Chemie MC1 Chemische Synthese6PfreiB2 TP à 3 CP4 SWS Vorlesung
MC2 Soft Matter 6PfreiB2 TP à 3 CP4 SWS Vorlesung
MC3 Katalysatoren u. Nanotechnologie 6PfreiB2 TP à 3 CP3 SWS Vorlesung 1 SWS Übung
MC4 Forschungspraktikum18PfreiBMP2 SWS Seminar 10 SWS Projektübung
MCT1 Transfermodul aus MM, MP, Computational Material Science oder Wahlmodul Chemie⁴6WPGemäß Prüfungsordnung des anbietenden Faches
MCT2 Transfermodul aus MM, MP, Computational Material Science oder Wahlmodul Chemie⁴6WPGemäß Prüfungsordnung des anbietenden Faches
Profil Physik MP1 Festkörperphysik 6PfreiB2 TP à 3 CP4 SWS Vorlesung
MP2 Materialwissenschaftliche Messmethoden 6PfreiB2 TP à 3 CP1 SWS Vorlesung 2 SWS Übung 2 SWS Praktikum
MP3 Höhere Festkörperphysik 9PfreiBMP3 SWS Vorlesung 3 SWS Übung
MP4 Forschungsprojekt15PfreiBMP2 SWS Seminar 8 SWS Projektübung
MPT1 Transfermodul aus MM, MC oder MPW 6WPGemäß Prüfungsordnung des anbietenden Faches
MPT2 Transfermodul aus MM, MC oder MPW 6WPGemäß Prüfungsordnung des anbietenden Faches
MasterarbeitMasterarbeit + Kolloquium30PMasterarbeit, KolloquiumBMP
Tabelle zum Profil Physik: Liste der MPW-Wahlmodule (Import aus dem FB 1)
MPW1 - Molekulardynamik6 CP
MPW2 - Numerische Mathematik6 CP
MPW3 - Oberflächen6 CP
MPW4 - Biophysik6 CP
¹ Pflicht/Wahlpflichtmodule ² B: benotet, UB: unbenotet. ³ MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfungen ⁴ Nach Maßgabe des Prüfungsausschusses
Anlage 2
Studienverlaufspläne
M. Sc. Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik - Studienverlaufsplan Profil Mineralogie
1. Studienjahr (60 CP)1. Sem. M1 Grundlagen (12 CP) P M2 Molekülchemie und Oberflächenphysik (6 CP) P M3 Rechenmethoden (6 CP) P M4 Analytische Methoden I (6 CP) P
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Sem. M6 Analytische Methoden II (6 CP) P MM1 Kristallographie (6 CP) WP MM MM2 Rohmaterialien (6 CP) WP MM MM3 Funktionskeramik (6 CP) WP MM MMT Transfermodul (6 CP) WP aus MC, MP, Geo
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Studienjahr (60 CP)3. Sem. M5 General Studies (Ringvorlesung/BWL) (6 CP) P MM4 Techn. Keramik (6 CP) WP MM MM5 Baustoffe (6 CP) WP MM MM6 Physikal. Chemie und Mineralogie (6 CP) WP MM MM7 Forschungsprojekt (6 CP) WP MM
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
4. Sem. Masterarbeit (30 CP)
Selbständiges wissenschaftliches Projekt, Bearbeitungszeit 22 Wochen Präsentation und Verteidigung in einem abschließenden Kolloquium
M. Sc. Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik - Studienverlaufsplan Profil Chemie
1. Studienjahr (60 CP)1. Sem. M1 Grundlagen (12 CP) P M2 Molekülchemie und Oberflächenphysik (6 CP) P M3 Rechenmethoden (6 CP) P M4 Analytische Methoden I (6 CP) P
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Sem. M6 Analytische Methoden II (6 CP) P MC1 Chemische Synthese (6 CP) WP MC MC2 Soft Matter (6 CP) WP MC MCT1 Transfermodul aus MM, MP, CMS, Ch (6 CP) WP MCT2 Transfermodul aus MM, MP, CMS, Ch (6 CP) WP
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Studienjahr (60 CP)3. Sem. M5 General Studies (Ringvorlesung/BWL) (6 CP) P MC3 Katalysatoren und Nanotechnologie (6 CP) WP MC MC4 Forschungspraktikum (18 CP) WP MC
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
4. Sem. Masterarbeit (30 CP)
Selbständiges wissenschaftliches Projekt, Bearbeitungszeit 22 Wochen Präsentation und Verteidigung in einem abschließenden Kolloquium
M. Sc. Materialwissenschaftliche Mineralogie, Chemie und Physik - Studienverlaufsplan Profil Physik
1. Studienjahr (60 CP)1. Sem. M1 Grundlagen (12 CP) P M2 Molekülchemie und Oberflächenphysik (6 CP) P M3 Rechenmethoden (6 CP) P M4 Analytische Methoden I (6 CP) P
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Sem. M6 Analytische Methoden II (6 CP) P MP1 Feskörperphysik (6 CP) WP MP2 Materialwissenschaftliche Messmethoden (6 CP) WP MPT1 Transfermodul aus MM, MC, MPW (6 CP) WP MPT2 Transfermodul aus MM, MC, MPW (6 CP) WP
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
2. Studienjahr (60 CP)3. Sem. M5 General Studies (Ringvorlesung/BWL) (6 CP) P MP3 Höhere Festkörperphysik (9 CP) WP MP4 Forschungsprojekt (15 CP) WP
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung
4. Sem. Masterarbeit (30 CP)
Selbständiges wissenschaftliches Projekt, Bearbeitungszeit 22 Wochen Präsentation und Verteidigung in einem abschließenden Kolloquium
Wahlmodule MPW MPW1 Molekulardynamik (6 CP) Transfer aus FB 1 MPW2 Numerische Mathematik (6 CP) Transfer aus FB 1 MPW3 Oberflächen (6 CP) Transfer aus FB 1 MPW4 Biophysik 1 (6 CP) Transfer aus FB 1
siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung siehe Modulbeschreibung“
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