Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Univers...
DE - Landesrecht Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 6. Oktober 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.

§ 2 Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
Tabellen 1 und 2
dargestellt.

§ 3 Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4 Prüfungsvorleistungen

Keine. Prüfungsvorleistungen sind nicht vorgesehen.

§ 5 Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
1.
mündliche Prüfung,
2.
Klausur,
3.
schriftliche Ausarbeitung,
4.
Gestaltung einer Seminarsitzung,
5.
ästhetische Arbeit mit Präsentation.
(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1, 3, 4 und 5 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den
Tabellen 1 und 2
aufgeführt.

§ 8 Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
[Tabellen]
Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹

Deutsch

Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem.
FD 1 A: Spezielle Fragen der Sprachdidaktik WP 6 Seminar 1 TP 3 Nach § 5 Abs. 1 2 S 2 S
Seminar 2 3
FD 1 B: Spezielle Fragen der Literatur- und Mediendidaktik WP 6 Seminar 1 TP 3 Nach § 5 Abs. 1 2 S 2 S
Seminar 2 3
FD 4 A: Abschlussmodul Sprache WP 21 Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit 2 S 2 S
Masterarbeit 15
FD 4 B: Abschlussmodul Literatur und Medien WP 21 Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit 2 S 2 S
Masterarbeit 15
Studierende belegen Seminare zu den Modulen „spezielle Fragen“ mit den beiden Ausprägungen Sprachdidaktik und Literatur- und Mediendidaktik im Umfang von 6 CP. Es können dabei nach Wahl Seminare aus nur einer Ausprägung oder kombiniert aus beiden Ausprägungen gewählt werden.
Das Modul FD 4 A kann nur in Zusammenhang mit FD1 A belegt werden.
Das Modul FD 4 B kann nur in Zusammenhang mit FD1 B belegt werden.
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Fachdidaktische Anteile des Faches Deutsch im Umfang von 14 CP gemäß MPO § 2 Abs. 2
Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP PVL Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem.
FD 2 Einführung in die Sprachdidaktik P 9 Einführung in die Sprachdidaktik MP Regelmäßige Teilnahme Nach § 5 Abs. 1 2 S 2 S
FD 3 Einführung in die Mediendidaktik P 5 Einführung in die Literatur und Mediendidaktik MP Regelmäßige Teilnahme Nach § 5 Abs. 1 1 S 2 S
Insgesamt 14 CP erforderlich

Fußnoten

¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
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