Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 6. Oktober 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit
Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.
§ 2 Studienaufbau
Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den
Tabellen 1 und 2
dargestellt.
§ 3 Studienverlauf
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
§ 4 Prüfungsvorleistungen
Keine. Prüfungsvorleistungen sind nicht vorgesehen.
§ 5 Prüfungen
(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
1.
mündliche Prüfung,
2.
Klausur,
3.
schriftliche Ausarbeitung,
4.
Gestaltung einer Seminarsitzung,
5.
ästhetische Arbeit mit Präsentation.
(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1, 3, 4 und 5 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung
Die Prüfungsanforderungen sind in den
Tabellen 1 und 2
aufgeführt.
§ 8 Masterarbeit und Kolloquium
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
[Tabellen]
Tabelle 1 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) |
M. Ed.: | Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹ |
Deutsch
Modulbezeichnung | P/WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltungen | MP/TP | CP | Prüfungsform | 1. Sem. | 2. Sem. |
FD 1 A: Spezielle Fragen der Sprachdidaktik | WP | 6 | Seminar 1 | TP | 3 | Nach § 5 Abs. 1 | 2 S | 2 S |
Seminar 2 | 3 | |||||||
FD 1 B: Spezielle Fragen der Literatur- und Mediendidaktik | WP | 6 | Seminar 1 | TP | 3 | Nach § 5 Abs. 1 | 2 S | 2 S |
Seminar 2 | 3 | |||||||
FD 4 A: Abschlussmodul Sprache | WP | 21 | Forschungspraktikum | MP | 6 | Masterarbeit | 2 S | 2 S |
Masterarbeit | 15 | |||||||
FD 4 B: Abschlussmodul Literatur und Medien | WP | 21 | Forschungspraktikum | MP | 6 | Masterarbeit | 2 S | 2 S |
Masterarbeit | 15 |
Studierende belegen Seminare zu den Modulen „spezielle Fragen“ mit den beiden Ausprägungen Sprachdidaktik und Literatur- und Mediendidaktik im Umfang von 6 CP. Es können dabei nach Wahl Seminare aus nur einer Ausprägung oder kombiniert aus beiden Ausprägungen gewählt werden.
Das Modul FD 4 A kann nur in Zusammenhang mit FD1 A belegt werden.
Das Modul FD 4 B kann nur in Zusammenhang mit FD1 B belegt werden.
Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Tabelle 2 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) |
M. Ed.: | Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Fachdidaktische Anteile des Faches Deutsch im Umfang von 14 CP gemäß MPO § 2 Abs. 2 |
Modulbezeichnung | P/WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltungen | MP/TP | CP | PVL | Prüfungsform | 1. Sem. | 2. Sem. |
FD 2 Einführung in die Sprachdidaktik | P | 9 | Einführung in die Sprachdidaktik | MP | Regelmäßige Teilnahme | Nach § 5 Abs. 1 | 2 S | 2 S | |
FD 3 Einführung in die Mediendidaktik | P | 5 | Einführung in die Literatur und Mediendidaktik | MP | Regelmäßige Teilnahme | Nach § 5 Abs. 1 | 1 S | 2 S | |
Insgesamt 14 CP erforderlich |
Fußnoten
¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
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