Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 24. September 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit
Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.
§ 2 Studienaufbau
Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in
Tabelle 1
dargestellt.
§ 3 Studienverlauf
Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.
§ 4 Prüfungsvorleistungen
Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.
§ 5 Prüfungen
(1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:
1.
mündliche Prüfung,
2.
Hausarbeit,
3.
Klausur,
4.
Referat,
5.
Portfolio,
6.
Lektüretest,
7.
Thesenpapier,
8.
Sitzungsvorbereitung und Moderation,
9.
Protokolle.
(2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung
Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
§ 8 Masterarbeit und Kolloquium
Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
[Tabellen]
Tabelle 1 | (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) |
M. Ed.: | Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹ |
Erziehungswissenschaft
Modulbezeichnung | P/ WP | CP | Dazugehörige Lehrveranstaltung | MP/ TP | CP | Prüfungs- form | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. |
EW L1E Theorie und Geschichte | P | 6 | 1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V² | |||
1b oder 1c: Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c) | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | (2 S) | 2 S³ | ||||||
EW L4 Bildung und Gesellschaft | P | 6 | 4a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
4b: Vertiefungsseminar | 4 | 2 S | ||||||||
EW L3 Entwicklung, Lernen und Sozialisation | P | 6 | 3a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
3b: Vertiefungsseminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | |||||||
EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung | P | 6 | 5a: Vorlesung | TP | 2 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 V | |||
5b: Vertiefungsseminar | 4 | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | |||||||
EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität | P | 4 | Seminar | MP | Gem. § 5 Abs. 1 | 2 S | ||||
Abschlussmodul | WP | 21 | Schulbezogenes Forschungspraktikum | MP | 6 | Masterarbeit | 2 S | |||
Masterarbeit mit Kolloquium | 15 | 2 S |
Erläuterung: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Fußnoten
¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
²
In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich.
³
Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.
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