Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
DE - Landesrecht Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 24. September 2008
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.

§ 2 Studienaufbau

Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in
Tabelle 1
dargestellt.

§ 3 Studienverlauf

Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.

§ 4 Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5 Prüfungen

(1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:
1.
mündliche Prüfung,
2.
Hausarbeit,
3.
Klausur,
4.
Referat,
5.
Portfolio,
6.
Lektüretest,
7.
Thesenpapier,
8.
Sitzungsvorbereitung und Moderation,
9.
Protokolle.
(2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8 Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor der Universität Bremen
[Tabellen]
Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.: Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan¹

Erziehungswissenschaft

Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltung MP/ TP CP Prüfungs- form 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
EW L1E Theorie und Geschichte P 6 1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V²
1b oder 1c: Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c) 4 Gem. § 5 Abs. 1 (2 S) 2 S³
EW L4 Bildung und Gesellschaft P 6 4a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V
4b: Vertiefungsseminar 4 2 S
EW L3 Entwicklung, Lernen und Sozialisation P 6 3a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V
3b: Vertiefungsseminar 4 Gem. § 5 Abs. 1 2 S
EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung P 6 5a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V
5b: Vertiefungsseminar 4 Gem. § 5 Abs. 1 2 S
EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität P 4 Seminar MP Gem. § 5 Abs. 1 2 S
Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit 2 S
Masterarbeit mit Kolloquium 15 2 S
Erläuterung: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

¹
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
²
In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich.
³
Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.
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