Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 5. Mai 2009 und zu dessen Ausführung
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 5. Mai 2009 und zu dessen Ausführung Vom 24. November 2009
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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§ 1
(1) Dem am 5. Mai 2009 von der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen unterzeichneten
Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 6 Absatz 2
in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
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§ 2
(1) Die Gebiete, die nach
Artikel 1 Absatz 2 des Staatsvertrages
vom Land Niedersachsen auf die Freie Hansestadt Bremen übergehen, werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages in die Gemeinde Bremerhaven eingegliedert.
(2) In den umgemeindeten Gebieten tritt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Staatsvertrages
das in der abgebenden Gemeinde geltende Orts- und Landesrecht außer Kraft und das in der aufnehmenden Gemeinde geltende Orts- und Landesrecht in Kraft. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Bauleitpläne bleiben bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch die aufnehmende Gemeinde in Kraft.
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§ 3
Für Rechts- und Verwaltungshandlungen sowie für Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen im Grundbuch und anderen öffentlichen Büchern, die aus Anlass des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, werden Kosten weder erhoben noch erstattet. Dies gilt auch für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
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§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 24. November 2009
Der Senat
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