Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung Vom 6. Oktober 2009
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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Artikel 1
(1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 4 Absatz 1
in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 4 Absatz 2
außer Kraft tritt.
Bremen, den 6. Oktober 2009
Der Senat
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