Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen Vom 27. Juni 2012
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Einzelansicht
Seitenanfang
Aufgrund des

§ 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes

vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 566) geändert worden ist, in Verbindung mit

§ 3 der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 - 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 541) geändert worden ist, wird mit Zustimmung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen verordnet:
Einzelansicht
Seitenanfang
Artikel 1
Die Nummern 150, 151 und 160 der
Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis Wirtschaft und Häfen) der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen
vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 - 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 541) geändert worden ist, erhalten die aus dem
Anhang
ersichtliche Fassung.
Einzelansicht
Seitenanfang
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 27. Juni 2012
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Einzelansicht
Seitenanfang
Anhang
(zu Artikel 1)
Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro
15 Gewerbewesen (ausgenommen Gaststättenwesen)
150 Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungsvorschriften
150.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gewerbeangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)
150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 7,00
Im automatisierten Verfahren gebührenfrei
150.02 Erweiterte Einzelauskunft 14,00
Im automatisierten Verfahren 11,00
150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)
Gewerbeanmeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 1 GewO) 16,00
Gewerbeummeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 2 GewO) 8,00
Gewerbeabmeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 3 GewO) gebührenfrei
150.04 Beanstandung einer Gewerbeanzeige 16,00
150.05 je Mehr- oder Ersatzausfertigung 8,00
150.06 Nachkontrolle eines Gewerbebetriebs, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird 53,00 bis 791,00
Schaustellungen von Personen
150.07 Erlaubnis nach § 33a GewO 132,00
Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
150.08 Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 GewO 301,00 bis 1 724,00
150.09 Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Absatz 3 GewO 385,00
150.10 Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33d GewO 301,00 bis 1 724,00
150.11 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 433,00 bis 8 060,00
Pfandleihgewerbe
150.12 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO 174,00
Bewachungsgewerbe
150.13 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO 395,00 bis 1 745,00
150.14 Meldung je Wachperson gemäß § 9 Absatz 3 Bewachungsverordnung (BewachV) 48,00
150.15 Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus besonderem Anlass 53,00 bis 370,00
150.16 Abmeldung je Wachperson nachgemäß § 9 Absatz 3 BewachV 7,00
150.17 Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV nach behördlichem Hinweis 43,00
150.18 Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson nach § 34a Absatz 4 GewO 85,00 bis 528,00
Versteigerergewerbe
150.19 Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO 116,00
Maklergewerbe
150.20 Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 GewO 378,00
150.21 Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit oder aus anderen Gründen nach § 35 GewO 227,00 bis 4 309,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.
150.22 Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes 385,00
150.23 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 GewO 53,00 bis 844,00
150.24 Auskunftsanforderung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 GewO 37,00
(zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis oder/und die Gewerbezentralregisterauskunft)
150.25 Fristverlängerungen nach § 49 Absatz 2 GewO 16,00
Reisegewerbe
150.26 Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO 116,00
150.27 Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte 33,00
150.28 Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte 15,00
150.29 Untersagung des Reisegewerbes nach § 59 GewO 78,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden. bis 216,00
150.30 Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a GewO 116,00
150.31 Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Absatz 2 GewO) 116,00
150.32 Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimationskarte 16,00
150.33 Erlaubnis nach § 60 a GewO für die Veranstaltung von Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen 116,00 bis 390,00
150.34 Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Absatz 1 GewO 55,00 bis 1 097,00
150.35 Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts 222,00 bis 4 309,00
Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.
151 Gewerberechtliche Nebengesetze
151.00 Untersagung der Betriebsfortsetzung nach § 16 Absatz 3 der Handwerksordnung 116,00 bis 2 216,00
16 Gaststättenwesen
160 Amtshandlungen nach dem Bremischen Gaststättengesetz (BremGastG) und der Bremischen Gaststättenverordnung (BremGastV)
160.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gaststättenangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
160.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes 116,00
Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist die Nummer 160.04 anzuwenden;
Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nummer 150.35 anzuwenden.
160.02 Vorübergehende Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 2 Absatz 3 BremGastG 48,00
160.03 Fristverlängerung nach § 2 Absatz 5 BremGastG 16,00
160.04 Anordnungen und Auflagen nach Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 BremGastG und Anordnungen bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben nach § 2 Absatz 6 BremGastG nach Zeit- und Sachaufwand zzgl. Auslagen
160.05 Beschäftigungsverbot nach § 5 BremGastG 385,00
160.06 Nachkontrolle eines Gaststättenbetriebs nach § 7 BremGastG, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird 53,00 bis 791,00
160.07 Sperrzeitverkürzung oder Sperrzeitaufhebung (§ 4 BremGastV)
im Einzelfall 16,00
für einen Kalendermonat, bis zu einem Jahr 116,00
160.08 Ausnahmen von der Sperrzeit nach § 4 BremGastV durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
160.09 Anzeigepflicht nach § 5 Absatz 1 BremGastV 116,00
160.10 Meldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV 48,00
160.11 Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus besonderem Anlass 53,00 bis 528,00
160.12 Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV 7,00
160.13 Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV nach behördlichem Hinweis 43,00
160.14 Auskunftsanforderung gemäß § 5 Absatz 3 BremGastV (zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis) 32,00
Einzelansicht
Seitenanfang
Markierungen
Leseansicht