Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen
DE - Landesrecht Bremen

Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen

Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen Vom 25. November 2014
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Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

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Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen und zur Änderung der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 596)
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In der Stadtgemeinde Bremen ist das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen nach Maßgabe des

§ 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

zulässig.
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