Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016
DE - Landesrecht Bremen

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 Vom 3. Dezember 2015
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
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§ 1 Steuersätze (Hebesätze)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz 645 v. H.
2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 v. H.
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§ 2 Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bremerhaven, den 3. Dezember 2015
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
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