Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil)
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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil)

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom 12. März 2018
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 19. Januar 2020 (Brem.ABl. S. 127)
Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. April 2018 gemäß

§ 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 263), den vom Fakultätsrat der Fakultät 3 (Gesellschaftswissenschaften) auf der Grundlage von

§ 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG

in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 14. Oktober 2013 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 4/2013) geändert wurde, sowie

§ 62 Absatz 1 BremHG

beschlossenen fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 30. Januar 2018 (Brem.ABl. S. 81) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst ein integriertes Auslandsstudium und ein praktisches Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium.
(2) Die Praxisphase wird in der Regel im vierten Semester, nach Wahl der Studierenden im In- oder Ausland, durchgeführt. Das integrierte Auslandsstudium soll im fünften Semester absolviert werden.
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2 Praxisphase / Integriertes Auslandsstudium

(1) Das integrierte Auslandsstudium und die Praxisphase können nur angetreten werden, wenn die Module 2.5 und 3.5 sowie die jeweiligen Vorbereitungsmodule (4.1 und 5.1) erfolgreich absolviert wurden.
(2) Die Praxisphase umfasst mindestens 13,5 Wochen. Als Ausbildungsstellen kommen politische Institutionen, Behörden oder Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen sowie Unternehmen und Beratungsunternehmen in Betracht, in denen Tätigkeiten wie praktische oder wissenschaftliche Politikberatung, praktische Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Organisations- und Personalführung oder vergleichbare Funktionen zum Arbeitsbereich gehören.
(3) An der Hochschule im Ausland müssen mindestens 18 Credits in der Regel in drei Modulen erworben werden.

§ 3 Prüfungsleistungen

(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt
Anlage 1
.
(2) Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden in den in

§ 7 Absatz 2 AT-BPO

genannten Formen erbracht. Die Prüfungsleistungen der Module 4.1 ,Vorbereitungsseminar Praxis’ und 5.1 ,Vorbereitungsseminar Ausland’ werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
(3) Für alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate können die Studierenden Themen vorschlagen. Hausarbeiten, Projektarbeiten und Referate können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). Die Bearbeitungsdauer der Projektarbeit beträgt höchstens ein Semester.

§ 4 Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen nach
Anlage 1
, der Bachelorthesis und dem Kolloquium.
(2) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(3) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie gespeichert auf einem gängigen elektronischen Datenträger (zum Beispiel auf CD-ROM) einzureichen.
(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

§ 5 Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird zu 12 % aus der Note Bachelorthesis, zu 3 % aus der Note des Kolloquiums sowie zu 85 % aus dem Durchschnitt der Noten für die übrigen Module nach
Anlage 1
gebildet.

§ 6 Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 15. Januar 2013 (Brem.ABl. S. 410), die zuletzt durch Ordnung vom 15. März 2016 (Brem.ABl. S. 216) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.
(3) Studierende, welche das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach der
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil)
vom 15. Januar 2013 (Brem.ABl. S. 410), die zuletzt durch Ordnung vom 15. März 2016 (Brem.ABl. S. 216) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2022.
Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.
(4) Studierende, die das Studium vor dem 1. März 2020 aufgenommen haben und bereits eines der beiden Module 3.3 oder 6.5 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten die Möglichkeit, das jeweils andere Modul ohne studienzeitverlängernde Wirkung abzuschließen. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2023.
Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Nr. Modul SWSi ECTSii PLiii
1.1 Politik und Verwaltung 6 HA
1.1.1 Politisches System der BRD, Staat und Verwaltung 4
1.1.2 Modulbezogene Übung 1
1.2 Arbeit und Gesellschaft 6 HA, R
1.2.1 Soziale Ungleichheit und Strukturen der Arbeitsgesellschaft 4
1.2.2 Modulbezogene Übung 1
1.3 Einführung in das Politikmanagement 6 HA, KL
1.3.1 Einführung in das Politikmanagement und in die Politikwissenschaft 4
1.3.2 Modulbezogene Übung 1
1.4 Recht 6 KL, R
1.4.1 Verfassungsrecht und öffentliches Recht 4
1.4.2 Modulbezogene Übung 1
1.5 Wissenschaftliches Arbeiten 6 KL
1.5.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 4
1.5.2 Modulbezogene Übung 1
2.1. European Integration 6 HA, R
2.1.1 Politics and Policy-Making in the European Union 4
2.1.2 Modulbezogene Übung 1
2.2 Politische Theorie 6 HA, R
2.2.1 Politische Theorie 4
2.2.2 Modulbezogene Übung 1
2.3 Empirische Sozialforschung 6 HA, KL, R, MP
2.3.1 Methoden der Politikwissenschaften und Statistik 4
2.3.2 Modulbezogene Übung 1
2.4 Demokratie und Partizipation 6 HA, R
2.4.1 Grundlagen von Partizipation und Bürgerbeteiligung 4
2.4.2 Modulbezogene Übung 1
2.5 Englisch I 6 KL
2.5.1 English for Political Managers I 4
3.1 International Relations 6 HA, KL, R, MP
3.1.1 International and Transnational Relations, International Organisations and Regimes 4
3.1.2 Modulbezogene Übung 1
3.2 Public Policy Analysis 6 HA, R
3.2.1 Public Policy Analysis 4
3.2.2 Modulbezogene Übung 1
3.3 Wahlmodul 6
3.3.1 Wahlmodul 4
3.3.2 Modulbezogene Übung 1
3.4 Wirtschaft I 6 KL, R
3.4.1 Betriebswirtschaft und Organisationslehre 4
3.4.2 Modulbezogene Übung 1
3.5 Englisch II 6 R, MP
3.5.1 English for Political Managers II 4
4.1 Vorbereitungsseminar Praxis 6 PF
4.1.1 Vorbereitung Praxis (mit Erfahrungstransfer und Exkursion) 4
4.1.2 Modulbezogene Übung 1
4.2 Praxis 18
4.3 Nachbereitungsseminar Praxis 6 B, R
4.3.1 Nachbereitung Praxissemester (mit Erfahrungstransfer) 4
4.3.2 Modulbezogene Übung 1
5.1 Vorbereitungsseminar Ausland 6 HA, R
5.1.1 Vorbereitung Auslandsaufenthalt (mit Erfahrungstransfer) 4
5.1.2 Modulbezogene Übung 1
5.2 Auslandsstudium 18
5.3 Nachbereitungsseminar Ausland 6 B, HA, R
5.3.1 Nachbereitung Auslandsaufenthalt (mit Erfahrungstransfer) 4
5.3.2 Modulbezogene Übung 1
6.1 Regional Development 6 HA, R, MP
6.1.1 Regional Development 4
6.1.2 Modulbezogene Übung 1
6.2 Arbeits- und Sozialpolitik 6 HA, R, MP
6.2.1 Arbeits- und Sozialpolitik 4
6.2.2 Modulbezogene Übung 1
6.3 Sustainability Policies 6 HA, R, MP
6.3.1 Sustainability Policies 4
6.3.2 Modulbezogene Übung 1
6.4 Wirtschaft II 6 HA, KL, R, MP
6.4.1 Ökonomisches Denken und Volkswirtschaftslehre 4
6.4.2 Modulbezogene Übung 1
6.5 Projekt Politikmanagement 6 PA, R
6.5.1 Projekt Politikmanagement und Projektbegleitung 4
6.5.2 Modulbezogene Übung 1
7.1 Praxis der Politik I 6 PA, HA, R
7.1.1 Praxis der Politik I (Bereiche Regionalpolitik oder Nachhaltigkeit, Arbeits- und Sozialpolitik oder Partizipation) 4
7.1.2 Modulbezogene Übung 1
7.2 Praxis der Politik II 6 PA, HA, R
7.2.1 Praxis der Politik II (Bereiche Regionalpolitik oder Nachhaltigkeit, Arbeits- und Sozialpolitik oder Partizipation) 4
7.2.2 Modulbezogene Übung 1
7.3 Politikberatung und politische Kampagnen 6 HA, KL, R, MP
7.3.1 Politikberatung und politische Kampagnen 4
7.3.2 Modulbezogene Übung 1
7.4 Bachelorthesis mit BA-Kolloquium 12
7.4.1 Bachelorthesis 4
Summe 137 210

Fußnoten

i
Semesterwochenstunden
ii
Leistungspunkte
iii
Formen der Prüfungsleistungen: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, R - Referat, HA - Hausarbeit, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, B - Bericht. Die Modulprüfung findet in einer der angegebenen Prüfungsformen statt.
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