Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen
DE - Landesrecht Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 15. Mai 2019
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 31. Januar 2024 (Brem.ABl. S. 118)*

Fußnoten

*
[Red. Anm.: Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der Änderungsordnung vom 31.01.2024 (Brem.ABl. S. 118) gilt folgende Regelung: „(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium im Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung, wenn sie in dem geänderten Modul der Fachdidaktik (Pol-Ar-Wi-FD1 „Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs ‚Politik-Arbeit-Wirtschaft“) das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch abgeschlossen haben. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.“]
Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 15. Mai 2019 gemäß

§ 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG)

i.V.m.

§ 62 BremHG

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 71), folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem
Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen
vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (Lehramtsoption, Kurztitel: „Pol-Ar-Wi“) sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.
(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Pol-Ar-Wi“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad
Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.)
verliehen.

§ 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß

§ 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO

studiert.
(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Pol-Ar-Wi“ nur mit Lehramtsoption studiert werden.
(3) Das Studium gliedert sich wie folgt:
-
Bachelorarbeit: Im Studienfach mit Lehramtsoption wird das Modul „Bachelorarbeit“ regulär als Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 CP angeboten.
-
Fachwissenschaft im Gesamtumfang von 60 CP,
-
Fachdidaktik im Gesamtumfang von 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil und dessen wissenschaftliche Begleitung. Die schulpraktischen Module werden im Titel mit POE (Praxisorientierte Elemente) gekennzeichnet.
Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich (Bereich Erziehungswissenschaft) werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.
(4) Die
Anlage 1
stellt den empfohlenen Studienverlauf dar,
Anlage 2
regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.
(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.
(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder zusätzlich auch in englischer Sprache durchgeführt.
(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß

§ 6 Absatz 1 AT BPO

durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.
(10) Das Studium beinhaltet praxisorientierte Elemente, die in die fachdidaktischen Module integriert sind. Näheres regelt die Ordnung „Schulpraktische Studien“ in Studiengängen des Lehramts.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß

§§ 8 ff. AT BPO

und der
Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung)
in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in
Anlage 3
aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß

§ 20 Absatz 4 AT BPO

in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Das Kompensationsprinzip gemäß

§ 5 Absatz 8 AT BPO

wird nicht angewendet.

§ 4 Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß

§ 22 AT BPO

in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des

§ 6

Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6 Modul Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden.
(2) Das Modul Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.
(3) Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Lehramtsfach sind der Nachweis von 45 CP sowie der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2. Über die Anforderungen dieses Nachweises beschließt der Prüfungsausschuss.
(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt zehn Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal drei Wochen genehmigen.
(5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
(6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.
(7) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

§ 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.
(2) Die Fachnote für das Fach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 erstmals im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption ihr Studium aufnehmen.
Genehmigt, Bremen, den 28. Mai 2019
Der Rektor der Universität Bremen
Anlagen:
- Anlage 1: Studienverlaufsplan Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption
- Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen
- Anlage 3: Weitere Prüfungsformen
Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ mit Lehramtsoption

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile sind in der
fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen
aufgeführt. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen.
Fachwissenschaft, 60 CP Modul Bache- lorarbei t Fachdidaktik (inkl. Module mit schulpraktischen Anteilen), 12 CP ∑ 72 CP + ggf. 12 CP
Pflichtbereich (54 CP) Wahl- pflicht- bereich (6 CP) Pflichtbereich (12 CP)
1. Jahr 1. Sem. Pol-M1 Sozialwissen schaftliches Grundstudium, 9 CP Pol-M8.1 Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten, 6 CP 24 CP
2. Sem. Pol-M2 Politische Theorie und Philosophie, 9 CP
2. Jahr 3. Sem. Pol-M3 Internationale Beziehungen und Außenpolitik, 9 CP 27 CP
4. Sem. Pol-M4 Europäische Integration, 6 CP Pol-M7 Politik, Recht und Wirtschaft, 9 CP Pol-Ar-Wi-FD1a Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“, 6 CP
3. Jahr 5. Sem. Wahlpflichtbereich siehe Anlage 2.2.2, 6 CP Pol-Ar-Wi-FD2 Theorie und Praxis des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (POE), 6 CP 21 CP (ggf. +12 CP)
6. Sem. Pol-Ar-Wi-BO Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt, 6 CP ggf. Bachelorarbeit, 12 CP
CP: Credit Points, Sem.: Semester
Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1
Bachelorarbeit (Bachelor Thesis)
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
Pol BA-L Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP PL: 1 SL: 0
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.2
Fachwissenschaft (Political Science)
2.2.1
Pflichtmodule (Compulsory Modules)
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
Pol-M1 Sozialwissenschaftliches Grundstudium Introduction to Social Sciences P 9 TP Teilprüfung 1, 6 CP PL: 1 SL: 0
Teilprüfung 2, 3 CP PL: 1 SL: 0
Pol-M2 Politische Theorie und Philosophie Political Theory and Philosophy P 9 TP Teilprüfung 1, 6 CP PL: 1 SL: 0
Teilprüfung 2, 3 CP PL: 1 SL: 0
Pol-M3 Internationale Beziehungen und Außenpolitik International Relations and Foreign Policy P 9 TP Teilprüfung 1, 6 CP PL: 1 SL: 0
Teilprüfung 2, 3 CP PL: 1 SL: 0
Pol-M4 Europäische Integration European Integration P 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M7 Politik, Recht und Wirtschaft Politics, Law and Economy P 9 TP Recht, 4,5 CP PL: 1 SL: 0
Wirtschaft, 4,5 CP PL: 1 SL: 0
Pol-M8.1 Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten Introduction to Academic Work for Political Science P 6 KP PL: 1 SL: 2
Pol-Ar-Wi-BO Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt Introducing to requirements of the Professional and Working World P 6 MP PL: 0 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.2.2
Wahlpflichtmodule (Compulsory Electives Modules), 6 CP
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
Pol-M5 Politikfeldanalyse Policy Analysis WP 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M6a Vergleichende Politikwissenschaft Comparative Political Science WP 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M10a Politische Theorien moderner Gesellschaften Political Theories of Modern Societies WP 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M11a Internationale Politik International Politics WP 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M12a Vergleichende Systemanalyse und europäische Politik Comparative Politics and European Politics WP 6 MP PL: 1 SL: 0
Pol-M14a Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland The Political System of the Federal Republic of Germany WP 6 MP PL: 1 SL: 0
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.3
Fachdidaktik (Didactics of Political Science)
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
Pol-Ar-Wi-FD1a Grundlagen der Didaktik des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ Introduction to teaching Politics-Labour-Economics P 6 KP PL: 1 SL: 1
Pol-Ar-Wi-FD2 Theorie und Praxis des Lernbereichs „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ (POE) Introduction into teaching-practice Politics-Labour-Economics P 6 MP PL: 0 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-
Exposé: Vorstufe zur Hausarbeit mit Angaben zu Fragestellung, Methode, Aufbau und Literaturgrundlage.
Markierungen
Leseansicht