Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Administration (Fachspezifischer Teil)
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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Administration (Fachspezifischer Teil)

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Administration (Fachspezifischer Teil) Vom 19. März 2019
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (Brem.ABl. 2021 S. 252)
Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 19. November 2020 gemäß

§ 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 712), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Administration in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1083) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.
(2) Das Modul 9 ist an ausländischen Partnerhochschulen zu absolvieren und mit insgesamt 6 Leistungspunkten abzuschließen.
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

§ 2 Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in

§ 7 Absatz 2 AT-MPO

genannten Formen sowie in Form der Portfolioprüfung abgelegt. Die Portfolioprüfung lässt eine individuelle, an die didaktischen Erfordernisse des Moduls angepasste Kombination aus mehreren semesterbegleitenden Teilprüfungen in durch den Prüfer oder die Prüferin zu Beginn einer Veranstaltung bekannt gegebenen Formen nach

§ 7 Absatz 2 AT-MPO

zu. Der Umfang der Einzelprüfungen ist der Workload des Moduls entsprechend anzupassen.
(2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche oder Portfolioprüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können nach Absprache mit den Lehrenden auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 3 Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus
1.
zwei Professorinnen oder Professoren,
2.
einem Studierenden,
3.
einem Mitglied des Prüfungsamtes mit beratender Stimme.

§ 4 Masterprüfung, Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Prüfungs- und Studienleistungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.
(2) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis kann nur stattgegeben werden, wenn mindestens 48 Leistungspunkte erreicht wurden.
(3) Das Thema der Masterthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(4) Die Masterthesis ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen; über begründete Ausnahmefälle entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Sie ist in zwei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger fristgerecht abzugeben.
(5) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt sechs Monate. Der Bearbeitungsumfang beträgt 30 Leistungspunkte.

§ 5 Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach
Anlage 1
.

§ 6 Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Business Administration“ („MBA“).

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Masterstudiengang Business Administration (Fachspezifischer Teil) vom 17. November 2016 (Brem.ABl. S.997) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.
(3) Studierende, die ihr Studium nach den früheren Bedingungen aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach den früheren Bedingungen ab. Auf Antrag können sie alternativ das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.
Bremen, den 19. November 2020
Die Rektorin der Hochschule Bremen
Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen der Masterprüfung

SWS/h¹ Cre- dits² Anteil an Modulnote in %³ Prüfungsleistung
Modul 1 Betriebliche Funktionen 4/60 6 2 Prüfungen:
1.1 Marketing 50 Klausur 90 Min.
1.2 Logistik- und Produktionsmanagement 50 Klausur 90 Min.
Modul 2 Business Environment 4/60 6 1 Prüfung: Portfolio
2.1 Economics
2.2 Quantitative Methoden
2.3 Global Economics
Modul 3 Unternehmensrechnung 4/60 6 1 Prüfung: Klausur 180 Min.
3.1 Externes Rechnungswesen
3.2 Internes Rechnungswesen
Modul 4 Betriebliche Prozesse 4/60 6 1 Prüfung: Portfolio
4.1 Prozessmanagement
4.2 Qualitätsmanagement
4.3 Unternehmensplanspiel
SWS/h⁴ Cre- dits⁵ Anteil an Modlnote in %⁶ Prüfungsleistung
Modul 5 Strategisches Management 4/60 6 1 Prüfung: Portfolio
5.1 Strategisches und internationales Management
5.2 Change Management
5.3 Unternehmensführung mit Balanced Scorecard
Modul 6 Human Resource Management und Organisation 4/60 6 1 Prüfung: Hausarbeit
6.1 Teambildung / Interkulturelle Kommunikation
6.2 HRM und International HRM
6.3 Projektmanagement
6.4 Führung / Leadership
Modul 7 Finanzwirtschaft und Controlling 4/60 6 1 Prüfung: Portfolio
7.1 Finanzwirtschaft
7.2 International Finance
7.3 Controlling
Modul 8 Wirtschafts- und Arbeitsrecht 4/60 6 1 Prüfung: Klausur 180 Min.
8.1 Vertrags- und Gesellschaftsrecht 50
8.2 Arbeitsrecht 50
Modul 9 International Management 4/60 6 2 Studien- leistungen
9.1 nach Angebot Partnerhochschule
9.2 nach Angebot Partnerhochschule
Modul 10a: Wahlpflichtmodul International Marketing 4/60 6 1 Prüfung: Portfolio
10a.1 International Marketing Management
10a.2 Online und Social Media Marketing
10a.3 International Negotiation
Modul 10b: Wahlpflichtmodul International Trade 4/60 6 1 Prüfung: Präsentation oder Hausarbeit
10b.1 Supply Chain Management
10b.2 Internationales Wirtschaftsrecht
Modul 10c: Wahlpflichtmodul Führungsherausforderungen 4/60 6 1 Prüfung: Präsentation oder Hausarbeit
10c.1 Innovationsmanagement, Design und Kreativitätstechniken
10c.2 Business Ethics
Modul 10d: Wahlpflichtmodul Applied Chinese Management 4/60 6 1 Prüfung: Präsentation oder Hausarbeit
10d.1 Business Issues
10d.2 Management Functions
Modul 10e: Wahlmodul⁷ 4/60 6 1 Prüfung: Nach gewähltem Modul
Modul 11 Masterthesis 30 Masterthesis + Kolloquium
11.1 Masterthesis Seminar 2/30

Fußnoten

¹
Zahl der Semesterwochenstunden Kontaktstudium.
²
Leistungspunkte nach ECTS.
³
Gewicht in Bezug auf die Modulnote.
Zahl der Semesterwochenstunden Kontaktstudium.
Leistungspunkte nach ECTS.
Gewicht in Bezug auf die Modulnote.
Wahlmodul zu wählen aus Modulen der MBA- oder Masterstudiengänge des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung der Hochschule Bremen oder dessen Partnerinstitutionen nach Genehmigung der Studiengangsleitung.
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