Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022
DE - Landesrecht Bremen

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach

§ 26 Absatz 1 LHO

für das Wirtschaftsjahr 2022
Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach

§ 26 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung

(LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
a)
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach

§ 26 Absatz 1 LHO

der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
b)
Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 158 713,53 € wird aus der Gewinnrücklage entnommen.
Anlage 1:Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anlage 2:Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Anlage 3:Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022
gez. Skusa Stadtrat Vorsitzender des Betriebsausschusses
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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