Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2022
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“, Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach
§ 26 Absatz 1 LHO
für das Wirtschaftsjahr 2022
Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach
§ 26 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung
(LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
a)
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach
§ 26 Absatz 1 LHO
der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
b)
Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2022 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 158 713,53 € wird aus der Gewinnrücklage entnommen.
Anlage 1: | Bilanz zum 31. Dezember 2022 |
Anlage 2: | Gewinn- und Verlustrechnung 2022 |
Anlage 3: | Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 |
gez. Skusa Stadtrat Vorsitzender des Betriebsausschusses
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
Feedback