Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2024

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2024 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.Selbstständige200,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte125,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner
1.Selbstständige700,00 €
2.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)295,00 €
3.Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)370,00 €
2.Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure
1.Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen370,00 €
2.Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure535,00 €
3.Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure700,00 €
und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:
- je Beschäftigten (bis maximal 50 Beschäftigte)70,00 €
Ist eine Beratende Ingenieurin/ein Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.Weitere Pflichtmitglieder
1.Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit700,00 €
2.Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure700,00 €
Beschlossen am 14. November 2023 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 20. November 2023
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 14. November 2023 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2024 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, den 21. Dezember 2023
Der Senator für Finanzen
Bremen, den 11. Januar 2024
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung – Aufsichtsbehörde –
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