Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -
Es ist geplant, den Gleisachsabstand auf der vorhandenen Strecke der Straßenbahnlinien 2 und 10, sowie der Nachtlinie N10, in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und dem Waller Friedhof von gegenwärtig 2,75 m auf 3,05 m aufzuweiten. Die Nebenanlagen bleiben weitestgehend unverändert.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bau.bremen.de
im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 19. Mai 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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