Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung eines Faulgasbehälters und Erweiterung der Gasspeicherung auf 10 960 kg Gasgemisch
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung eines Faulgasbehälters und Erweiterung der Gasspeicherung auf 10 960 kg Gasgemisch
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung eines Faulgasbehälters und Erweiterung der Gasspeicherung auf 10 960 kg Gasgemisch
Die hanseWasser Bremen GmbH, Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstück der Kläranlage, Seehauser Landstraße 99, 28197 Bremen, die Erneuerung eines Faulgasbehälters sowie die Erweiterung der Gasspeicherung auf 10 960 kg beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.1.1.2 G des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 3. März 2015
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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