Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen -
    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen -

    Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen –

    Die WPD Windpark Nr. 195 Renditefonds GmbH & Co. KG, Kurfürstenallee 23a, 28211 Bremen hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-82 E 2 mit 108 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und 2,3 MW Leistung östlich der Baggergutdeponie Seehausen in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
    Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
    Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
    Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de (konkrete Adresse: http://
    194.95.255.170/
    buisy/
    uvp/
    vorpruefungen/
    uvp_vorhaben.asp) öffentlich zugänglich gemacht.
    Bremen, den 8. Januar 2010
    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    Dienstort Bremen
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