Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 11, Bremerhaven
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 11, Bremerhaven

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 11, Bremerhaven

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Änderung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 11, Bremerhaven

Die PowerWind GmbH hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die sich auf dem Grundstück Grauwallring 11, 27580 Bremerhaven, befindende Windkraftanlage zurückzubauen und durch eine neue Anlage zu ersetzen. Bei der Windkraftanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Absatz 1 Satz 1 und 3 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, 3. September 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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