Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

– Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen –

Die hanseWasser Bremen GmbH, Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die temporäre Aufstellung und den Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen während der ca. 1,5 Jahre andauernden Bauzeit zur Erneuerung der Generatormotoren in der Seehauser Landstraße 99, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4bb Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 27. April 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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