Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen – Planänderung –

Die Firma Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen beabsichtigt für den planfestgestellten Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen – Hemelingen die Änderung des Vorhabens in Bezug auf die Auswahl der Turbinenanlage.
Für die ursprüngliche Planfeststellung des Vorhabens war eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich und im Rahmen des Verfahrens durchgeführt worden. Für die beantragte Änderung wurde aufgrund §§ 3e Absatz 1 Nummer 2 und 3c Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
Das Ergebnis der Vorprüfung hat ergeben, dass die beantragte Änderungsplanung des Vorhabens nicht UVP-pflichtig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 27. August 2010
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Markierungen
Leseansicht