Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Es ist geplant, die Spannbetonmaste der Straßenbahnstrecke Linie 6 in der Hermann-Henrich-Meier-Allee auf einer Länge von etwa 0,85 km auszutauschen. Der Ersatzbau erstreckt sich vom Kreuzungsbereich Schwachhauser Ring/ Wachmannstraße bis zur Kreuzung H.-H.-Meier-Allee/Wätjenstraße. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bau.bremen.de
im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 28. Juli 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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