Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Die swb Entsorgung GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Müllheizkraftwerkes auf dem Grundstück Oken 2 in 28219 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 16. Mai 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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