Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Neue Presse im Südwerk der Daimler AG in Bremen-Sebaldsbrück -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Neue Presse im Südwerk der Daimler AG in Bremen-Sebaldsbrück -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Neue Presse im Südwerk der Daimler AG in Bremen-Sebaldsbrück -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Neue Presse im Südwerk der Daimler AG in Bremen-Sebaldsbrück –

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Erweiterung um eine neue Pressenstraße im Presswerk in Halle 5 im Werk Bremen, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 25. September 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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