Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Baggerloch 5" -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Baggerloch 5" -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Baggerloch 5" -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück „Am Baggerloch 5“ -

Die Firma Schrotthandel Yldirim, Am Baggerloch 5, 27572 Bremerhaven, betreibt auf dem Grundstück „Am Baggerloch 5“ in Bremerhaven-Wulsdorf eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenmetallen.
Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 8.12.3.2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.
Da das Vorhaben in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt
Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Bremen, den 3. März 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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