Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven Vom 4. Oktober 2011
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Einzelansicht
Seitenanfang
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Einzelansicht
Seitenanfang
Artikel 1
(1) Dem am 12. Oktober 2011 und 19. Oktober 2011 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht
Seitenanfang
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 5 Absatz 1
in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 4. Oktober 2011
Der Senat
Einzelansicht
Seitenanfang
Feedback