Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren -

Die Vogler Meat Produkts GmbH, Schragestraße 10, 28239 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Änderung der Schlachtleistung sowie die Vorverlegung der Anlieferungszeit auf dem Grundstück, Schragestraße 10, 28239 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 7.2.1 GE des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 1. August 2016
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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