Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Gleisersatzbaumaßnahme "Am Stern"zwischen Hermann-Böse-Straße und Wachmannstraße -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Gleisersatzbaumaßnahme "Am Stern"zwischen Hermann-Böse-Straße und Wachmannstraße -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Gleisersatzbaumaßnahme "Am Stern"zwischen Hermann-Böse-Straße und Wachmannstraße -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme „Am Stern” zwischen Hermann-Böse-Straße und Wachmannstraße -

Es ist geplant, die stark abgenutzten Gleisanlagen auf der vorhandenen Strecke der Straßenbahnlinien 6 und 8 in der Hermann-Böse-Straße zu erneuern. Die geplante Baumaßnahme umfasst ebenso die Haltestelle „Am Stern” in der Wachmannstraße. Die Länge des Bauabschnitts beträgt 164 m.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter
www.bau.bremen.de
im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 8. Februar 2017
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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