Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Public History“ an der Universität Bremen
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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Public History“ an der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Public History“ an der Universität Bremen Vom 31. Januar 2024
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 31. Januar 2024 gemäß

§ 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG)

i.V.m.

§ 62 BremHG

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem
Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) an der Universität Bremen
vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Public History“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.
(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad
Master of Arts (abgekürzt M.A.)
verliehen.

§ 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Public History“ wird als Masterstudium gemäß

§ 4 Absatz 1 Satz 1 AT MPO

studiert. Der General Studies-Bereich gemäß

§ 4 Absatz 4 AT MPO

umfasst 15 CP. Leistungspunkte für diesen Bereich können in den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen sowie in weiteren, noch nicht im regulären Studium absolvierten Modulen und Lehrveranstaltungen des Fachs erbracht werden.
(2) Das Studium gliedert sich wie folgt:
-
Masterarbeit im Umfang von 30 CP;
-
Pflichtmodule im Umfang von 75 CP;
-
General Studies-Bereich (Wahlbereich) im Umfang von 15 CP.
(3)
Anlage 1
stellt den empfohlenen Studienverlauf dar,
Anlage 2
regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
(4) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt.
(5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflichtmodule werden in der Regel im jährlichen Turnus angeboten.
(6) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Sie können in englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein alternatives deutschsprachiges Angebot wählbar ist.
(7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(8) Lehrveranstaltungen werden gemäß

§ 6 Absatz 1 AT MPO

durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.
(9) Das Studium sieht ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 15 CP vor. Näheres regelt die Praktikumsordnung des Masterstudiengangs „Public History“. Das Pflichtpraktikum kann auch im Ausland erbracht werden. Um eine problemlose Anerkennung der erbrachten Leistungen zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, vor Antritt des Praktikums mit der bzw. dem Praktikumsbeauftragten Rücksprache zu halten.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß

§§ 8 ff. AT MPO

und der
Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung)
in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in
Anlage 3
aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß

§ 20 Absatz 4 AT MPO

in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Englisch kann Prüfungssprache sein, wenn parallel ein alternatives deutschsprachiges Prüfungsangebot wählbar ist.

§ 4 Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß

§ 22 AT MPO

in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des

§ 6

Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6 Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium)

(1) Das Modul Masterarbeit (30 CP) besteht aus der Masterarbeit inklusive eines Kolloquiums.
(2) Voraussetzung zur Anmeldung der Masterarbeit (inkl. Kolloquium) ist der Nachweis von mindestens 60 CP.
(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.
(4) Die Masterarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.
(5) Die Masterarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.
(6) Zur Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Modulnote gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 90 % und das Kolloquium mit 10 % in die gemeinsame Note ein.

§ 7 Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden bei der Notenberechnung nicht berücksichtigt.

§ 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 erstmals im Masterstudiengang „Public History“ ihr Studium aufnehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Studienverlaufsplan des Masterstudiengangs „Public History“
Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen
Anlage 3: Weitere Prüfungsformen
Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan des Masterstudiengangs „Public History“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.
Pflichtmodule, 75 CP General Studies-Bereich, 15 CP Masterarbeit, 30 CP ∑ 120 CP
1. Jahr 1. Sem. PHB-Konz, Einführung in die Public History: Geschichte und Konzeptionen, 12 CP PHB-Beg, Geschichtsbegehungen, 6 CP PHB-Koll, Forschungskolloquium, 3 CP vgl. § 2 Absatz 1, 9 CP 30
2. Sem. PHB-Memo, Memory Studies, 12 CP PHB-Doing-1, Projektseminar 1: Doing Public History, 12 CP vgl. § 2 Absatz 1, 6 CP 30
2. Jahr 3. Sem. PHB-Prak, Praktikum, 15 CP PHB-Doing-2, Projektseminar 2: Doing Public History, 12 CP 27
4. Sem. PHB-Forsch, Forschen als Prozess, 3 CP PHB-MA, Masterarbeit (inkl. Kolloquium), 30 CP 33
CP: Credit Points, Sem.: Semester, vgl.: vergleiche, inkl.: inklusive
Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1: Masterarbeit (Master Thesis), 30 CP
K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl)
PHB-MA Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium) Module Master Thesis (including Colloquium) P 30 MP PL: 2 SL: 0
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.2 Pflichtmodule (Compulsory Modules), 75 CP
K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl)
PHB-Konz Einführung in die Public History: Geschichte und Konzeptionen Introduction to Public History: History and Conceptions P 12 TP Prüfungsleistung, 6 CP PL: 1 SL: 0
Studienleistung 1, 3 CP PL: 0 SL: 1
Studienleistung 2, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Beg Geschichtsbegehungen Exploring History P 6 TP Prüfungsleistung, 3 CP PL: 1 SL: 0
Studienleistung, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Koll Forschungskolloquium Research Colloquium P 3 MP PL: 0 SL: 1
PHB-Memo Memory Studies Memory Studies P 12 TP Prüfungsleistung, 6 CP PL: 1 SL: 0
Studienleistung 1, 3 CP PL: 0 SL: 1
Studienleistung 2, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Doing-1 Projektseminar 1: Doing Public History Project Seminar 1: Doing Public History P 12 TP Prüfungsleistung, 6 CP PL: 1 SL: 0
Studienleistung 1, 3 CP PL: 0 SL: 1
Studienleistung 2, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Doing-2 Projektseminar 2: Doing Public History Project Seminar 2: Doing Public History P 12 TP Prüfungsleistung, 6 CP PL: 1 SL: 0
Studienleistung 1, 3 CP PL: 0 SL: 1
Studienleistung 2, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Prak Praktikum Internship P 15 TP Studienleistung 1, 12 CP PL: 0 SL: 1
Studienleistung 2, 3 CP PL: 0 SL: 1
PHB-Forsch Forschen als Prozess Research as a Process P 3 MP PL: 0 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

Neben den Formen gemäß

§§ 8 ff. AT MPO

können Prüfungen in den hier aufgeführten Formen erfolgen:
-
Buchrezension: Rezension eines Fachbuches aus dem Bereich des Lehrveranstaltungsthemas (2 000 bis 6 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).
-
Exzerpt: schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.
-
Kurzessay: schriftliche Erörterung einer mit dem Thema der Lehrveranstaltung zusammenhängenden These (6 000 bis 10 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).
-
Lehrveranstaltungsleitung: Organisation und Durchführung einer Lehrveranstaltungssitzung, Vorbereitung inkl. Materialrecherche, Präsentation der Ergebnisse und Moderation der Sitzung.
-
Mediales Produkt (Erklärvideo, Video-Interview, Radiofeature, Foto-Dokumentation etc.) mit Dokumentation (4 000 bis 6 000 Zeichen inklusive Leerzeichen).
-
(Poster-)Präsentation: mündliche Darlegung von Rechercheergebnissen (unter Umständen auf der Grundlage einer vorher erarbeiteten, grafischen Darstellung).
-
Projektarbeit: Recherche und Ergebnispräsentation zu einem ausgewählten Einzelprojekt des Themenbereichs der Lehrveranstaltung; dies können beispielsweise Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, eine (ggf. digitale) Plakatgestaltung, Internet- oder App-Beiträge sein.
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