Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung Müllheizkraftwerk
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung Müllheizkraftwerk
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Änderung Müllheizkraftwerk
Die BEG Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, neben den festen Abfällen auch flüssige, schlammige, pastöse und krümelige Abfälle mit einem Anteil von 10% am Gesamtinput energetisch zu nutzen und zu beseitigen. Bei der Müllbeseitungsanlage handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, den 23. Juni 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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