Bekanntmachung nach § 3a Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) - Änderung eines Schiffsreparaturbetriebes in Bremerhaven
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) - Änderung eines Schiffsreparaturbetriebes in Bremerhaven

Bekanntmachung nach § 3a Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) - Änderung eines Schiffsreparaturbetriebes in Bremerhaven

Bekanntmachung nach § 3a Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) – Änderung eines Schiffsreparaturbetriebes in Bremerhaven

Die Bremerhavener Dock GmbH, Dockstraße 19, 27572 Bremerhaven, hat beantragt, die Anlage zur Reparatur von Schiffskörpern aus Metall wesentlich zu ändern. Das Erfordernis einer Änderungsgenehmigung ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Ziffer 3.18, Spalte 1 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Mehrzweckhalle mit den Abmessungen von 24 m Länge, 14 m Breite und einer Gesamthöhe von 9,87 m.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, den 6. September 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
Markierungen
Leseansicht