Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren -
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren -
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren –
Das Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Konkretisierung und Änderung der ursprünglichen Planung beim geplanten Gaskraftwerk auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 6. September 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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