Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage -
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energieversorgungsanlage -
Die Hella Fahrzeugkomponenten GmbH, Dortmunder Str. 5, 28199 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Energieversorgungsanlage beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.2.3.2 V des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 13. Mai 2014
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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