Bekanntmachung nach § 3 a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) Änderung des Müllheizkraftwerkes, Oken 2, Turbine 4
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3 a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) Änderung des Müllheizkraftwerkes, Oken 2, Turbine 4

Bekanntmachung nach § 3 a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) Änderung des Müllheizkraftwerkes, Oken 2, Turbine 4

Bekanntmachung nach § 3 a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) Änderung des Müllheizkraftwerkes, Oken 2, Turbine 4

Die swb Entsorgung GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Müllheizkraftwerkes auf dem Grundstück Oken 2 in 28219 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, 16. März 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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